Rechenfehler im Grundpreis
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 357 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Kosmetika
Eine Online-Händler:in verkaufte auf Amazon Kosmetika. Sie beachtete zwar die Pflicht, einen Grundpreis anzugeben, allerdings war die Preisangabe falsch. Die 50-ml-Packung einer Creme soll 23,00 Euro kosten. Der Grundpreis wird mit 4,60 Euro pro Liter angegeben. Richtigerweise liegt der Preis allerdings bei 460 Euro. Die falsche Angabe des Preises stellt einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und damit auch gegen das Wettbewerbsrecht dar.
Hinzu kam, dass die Händlerin auch damit geworben hatte, dass die kosmetischen Mittel gegen Hauterkrankungen und Erkältungen wirken würden. Auch bei diesen Aussagen handelt es sich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
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