3.500 Euro Abmahnkosten für einen Song

Veröffentlicht: 05.08.2025
imgAktualisierung: 05.08.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
05.08.2025
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ca. 2 Min.
Instagram
igorkovalcuk / Depositphotos.com
Außerdem wurden Händler:innen für das Versenden einer E-Mail und für eine Markenrechtsverletzung abgemahnt.


Die Musiknutzung auf Social Media sorgt weiterhin für hohe Abmahnkosten unter Nutzer:innen. Immer wieder wird hier die Urheberrechtsnutzung durch Musik abgemahnt. Jeder, der einen kommerziellen Social-Media-Account hat, sollte vor jeder Musiknutzung prüfen, ob der Song genutzt werden darf. 

Urheberrechtsverletzung auf Instagram

Wer mahnt ab? B1 Recordings GmbH (vertreten durch IPPC Law)
Wie viel? 3.500 Euro
Wer ist betroffen? Nutzer:innen von Social Media

Ein einziges Video mit dem falschen Sound kann teure Folgen haben. Diese Erfahrung musste auch in dieser Woche ein Händler machen, der auf seinem Instagram-Account ein Lied nutzte. Leider lag keine Lizenz vor, das Lied zu nutzen und der Rechteinhaber wurde darauf aufmerksam. Hier wurden dem Nutzer 3.500 Euro in Rechnung gestellt.

Um eine Abmahnung zu vermeiden, sollte auf allen Meta-Plattformen nur die Musik der Meta Sound Collection genutzt werden. Auch auf TikTok wird eine eingeschränkte Auswahl zur Verfügung gestellt: die Commercial Music Library.

Werbe-E-Mail ohne Einwilligung

Wer mahnt ab? ARZT HOFMANN (vertreten durch Grün Law Rechtsanwalt)
Wie viel? 688,12 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Das Versenden von Werbe-E-Mails unterliegt strengen Bedingungen. Sie dürfen in der Regel nur an diejenigen versendet werden, die vorher eingewilligt haben. Wird trotzdem eine Mail verschickt, kann das einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Eine E-Mail ist da schon ausreichend. Das bekam auch der Händler in diesem Fall zu spüren, dem wegen einer E-Mail fast 700 Euro in Rechnung gestellt wurden. 

Markenrechtsverletzung Crossfit

Wer mahnt ab? Crossfit LLC (vertreten durch Bird&Bird)
Wie viel? 3.441,60 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Neben Urheberrechtsverletzungen können auch Markenrechtsverletzungen teuer für Händler:innen werden. Hier wurde die geschützte Marke „Crossfit“ verletzt, indem der Markenname verwendet wurde, obwohl es sich nicht um original Markenware handelte.

Hier wurden dem Händler fast 3.500 Euro Schadensersatz in Rechnung gestellt.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 05.08.2025
img Letzte Aktualisierung: 05.08.2025
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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