Warum kann die CE-Kennzeichnung zum Problem werden?
Das Problem rund um die CE-Kennzeichnung dürfte sich gerade mit Blick auf die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verschärft haben, denn diese hat mit Inkrafttreten im Dezember 2024 zahlreiche neue rechtliche Regelungen mit sich gebracht. Viele Seller sind anscheinend unsicher, welche sicherheitsrelevanten Hinweise sie verwenden sollen oder dürfen und welche nicht.
Grundsätzlich gilt: Wer Waren in der EU verkauft, kommt um das CE-Kennzeichen nicht herum. Es ist innerhalb der Europäischen Union Pflicht und zeigt an, dass ein Produkt die Vorschriften der EU-Richtlinien erfüllt und den Anforderungen bezüglich Sicherheit, Gesundheit und Umweltaspekten entspricht. Es handelt sich hierbei um eine Selbstverpflichtungserklärung des Herstellers und nicht um ein Güte- oder Qualitätssiegel, das den Produkten beispielsweise eine hochwertige Verarbeitung bescheinigt.
Und hier liegt die Krux: Da das CE-Kennzeichen innerhalb der EU Pflicht ist, darf mit ihm nicht geworben werden. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dann nämlich auf die Idee kommen, dass es sich um eine Besonderheit oder eine spezielle Eigenheit bei entsprechenden Produkten handelt und das ist es eben nicht.
Daher wäre ein Bewerben des CE-Kennzeichens in den Angeboten – und sogar die reine Nennung in den Produkttexten – eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, die wiederum abgemahnt werden kann. Der entsprechende Hinweis, der im System von Ebay voreingestellt ist, sollte daher dringend entfernt werden.
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