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Abmahngefahr: Diese Angaben müssen auf die Produktseite

Veröffentlicht: 26.09.2025
imgAktualisierung: 26.09.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
26.09.2025
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ca. 2 Min.
Finde den Fehler
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Damit die Kundschaft weiß, was sie bekommt, müssen Händler:innen zahlreiche Produktinformationen zur Verfügung stellen.


In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

Gerade im Online-Handel müssen Händler:innen vor Vertragsschluss möglichst viele Informationen zur Verfügung gestellt bekommen. Denn anders als im Geschäft vor Ort kann das Produkt nicht vor Vertragsschluss selbst begutachtet werden. Nicht nur, um eine hohe Retourenquote zu verhindern, sondern auch, um eine Abmahnung zu verhindern, sollten die Produktinformationen daher genau gecheckt werden. 

Sonnenbrillen: Diese Info darf nicht fehlen

Beim Verkauf von Sonnenbrillen rechnet man vielleicht nicht in erster Linie damit, dass einige zusätzliche Informationspflichten auf Händler:innen zukommen. Eine Abmahnung von Rechtsanwalt Sandhage hat allerdings gezeigt, dass hier eine Abmahngefahr für Händler:innen lauert. Denn neben den üblichen Produktinformationen zu Farbe und Material müssen bei Sonnenbrillen auch die Filterkategorie angegeben und Angaben zum UV-Filter gemacht werden. 
In diesem Beispielshop fehlten diese Angaben. Der Händler gab lediglich an, dass die Brille sehr gut vor UV-Licht schützt. Diese Angabe ist allerdings nicht ausreichend, der Händler muss unter anderem eine Angabe machen, bis zu welcher Wellenlänge in Nanometer die UV-Strahlen herausgefiltert werden. Zum Beispiel: „UV- 400“. 

Fehlende Angaben im Check-out

Auch der Check-out bietet einige Abmahnfallen. So müssen der Kundschaft kurz vor Vertragsschluss noch einmal alle wichtigen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Gerade bei Textilien darf die Materialzusammensetzung nicht vergessen werden. Erst kürzlich hat das Landgericht Berlin entschieden, dass diese Angabe im Check-out verpflichtend ist. 

In unserem Beispielshop fehlte unter anderem diese Angabe. Im Check-out müssen zudem Preis, Lieferkosten und wesentliche Produkteigenschaften klar und unmittelbar vor dem Bestellbutton angezeigt werden. 

Veröffentlicht: 26.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 26.09.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
12 Kommentare
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Andree
06.10.2025

Antworten

Die Beamten in der EU und in den deutschen Behörden brauchen ja nun einmal eine Daseinsberechtigung. Also gibt es immer mehr und weitere Pflichten. Das wird dadurch längst in der Welt abgehängt werden gegenüber USA, China etc.. Das interessiert die nicht.
Frohnbachtaler Edelbrände
09.10.2025
der Händlerbund soll sich für Vereinfachungen einsetzen? Wieso? Wir sind doch hauptsächlich als Schutz wegen den ganzen unsinningen Vorschriften Mitglied im Händlerbund, oder? Wenn es die ganzen Gefahren im Onlinehandel nicht gäbe, bräuchten wir doch (fast) keinen Händlerbund! Also: Soll der Händlerbund den Ast absägen, auf dem er sitzt. Trotz allem bin ich froh, Mitglied zu sein.
C.Hammer
01.10.2025

Antworten

Also ich kenne ich keinen Online-Shop, der bei zB Kleidung auf der Bestellseite mehr als Name, Größe und Farbe des Artikels angibt. Die Materialzusammensetzung kann ja bei Mischgeweben oder Artikeln aus mehreren Komponenten recht viel werden.
Merzweil
01.10.2025

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kann es sein das wir mittlerweile völlig unwissend sind und der Staat uns an die Hand nimmt und alles für uns klärt ? Fehlt nur noch das bei einer Sonnenbrille mit dabei stehen muß ,das die aufgesetzt werden muß und nicht in der Hosentaschen liegen sollte.
Sandra
04.10.2025
😂 Sag das nicht zu laut. Fehlt noch „der Gefahrenhinweis“, dass, wenn man sic hauf die Brille setzt aus Versehen, dass sie kaputt gehen kann. Und ja, das ist dann vom Widerruf ausgeschlossen. Obwohl der Staat dann wahrscheinlich „den versteckten Mangel“ gelten lässt. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sich eigentlich totlachen. Das machen aber wahrscheinlich schon die Chinesen, bei denen ja so ziemlich alles fehlt und deren Pakete hier ungehindert im Accord importiert werden.
Rene
01.10.2025

Antworten

Kann Andreas S nur zustimmen und für mich einer der Gründe mein Business zu beenden, es reicht mir ich arbeite um Geld zu verdienen und nicht die Bürokratie abzuarbeiten für Kunden die bei der Bestellung nicht einmal wissen wo sie wohnen, geschweige denn sich was durchlesen. Danke auch und Tschüss aus dem Business................
Andreas S
29.09.2025

Antworten

"Gerade bei Textilien darf die Materialzusammensetzung nicht vergessen werden." Also bei aller Liebe, was soll das denn? Der Kunde hat doch bereits in der hoffentlich sehr ausführlichen Produktbeschreibung alle wichtigen Infos zur Materialzusammensetzung mitgeteilt bekommen. Warum muss diese Angabe nun auch noch in den Checkout aufgenommen werden? Ich warte nur auf den Tag, an dem die gesamte Produktbeschreibung vollständig im Checkout aufgeführt werden muss, inklusive Widerrufsbelehrung mit Angabe von Widerrufsfrist, Gewährleistungsfrist und eventueller Garantiebedingungen für JEDES der (nur mal übertrieben dargestellt) 80 verschiedenen Produkt, die der Kunde kaufen möchte. Immerhin könnten die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen ja bei so vielen Produkten ggf. auch mal unterschiedlich ausfallen. Am Ende hat der Kunde dann alles schön fein säuberlich und absolut übersichtlich noch einmal aufgelistet bekommen und kauft bestimmt nicht die Katze im Sack. Er braucht dann halt aber auch eine Woche, um sich noch einmal alles durchlesen zu können, weil das dann 3000 Seiten an Informationen sind. Am besten dann noch mal alles ausdrucken, dem Kunden per Einschreiben schicken und bei jeden Produkt einzeln unterschreiben lassen, damit er auch garantiert nachweislich über alles Wichtige informiert wurde... Ach ja, der Notarstempel darf dabei natürlich nicht fehlen, sonst kann die Gültigkeit ja angefochten werden. *IRONIE OFF* Was fällt den Behörden und den Abmahnen denn noch alles ein, um uns Onlinehändler ein für alle Mal zu zerstören?
Bettina
01.10.2025
Da stimme ich Dir zu 100 % zu. Wir alles immer bekloppter. Mir kommt das manchmal so vor, das wird alles gemacht damit die Menschheit noch mehr verdummt. Die lesen doch jetzt schon keine Beschreibungen mehr! Nur noch Hohlköpfe die sich tag- täglich irgendeinen neuen Mist ausdenken. Und dann wird sich gewundert warum alles den Bach runtergeht. Unglaublich!
Susanne A.
01.10.2025
Genau das dachte ich mir auch und hoffe, dass es bald einmal eine Gegenbewegung geben wird, wo sich die Händler wehren werden. Vielleicht einfach mal eine Petition ins Leben rufen und den verantwortlichen "Gesetzeserfindern" vorlegen?
G.M.
02.10.2025
ich denke, dass dies mal eine aktion vom händlerbund sein müsste, eine pedition ins leben rufen und eine umfrage bei allen registrierten mitgliedern durchführen.es sollte doch möglich sein durch die anzahl der noch verbliebenen internethändler gegen den abmahnzirkus und die beamtenwilkür etwas auf die beine zu stellen - kosten könnten wir uns dann alle teilen. wir brauchen nur mal einen, der das mal angeht.
MS
04.10.2025
Ganz genau, das wäre Aufgabe eines Händlerbundes, der diesen Namen verdient. Bitte gegen diesen Bürokratiewahnsinn auch mal wirklich tätig werden, statt nur daneben zu stehen. Vielen Dank!
MeM42
09.10.2025
Warum "Ironie"? Das kommt doch bereits mit dem neuen EU Garantielabel auf uns zu. Ich frage mich auch, wie weltfremd man sein muss, auf die Idee zu kommen, u.A. Verzehrs- und Futterprodukte (oder andere Ablaufprodukte, z.B. Pflanzen) mit Ablaufdatum im Checkout mit einem 2 Jahre Garantielabel zwingend darstellen zu müssen, wenn die Produkte eh vorher abgelaufen sind. Aber da werden dann die Leute sich schon melden, nach der Mindesthaltbarkeitsdauer oder wenn der Blumenstrauss verwelkt ist und Umtausch verlangen... weil ist ja 2 Jahre Garantie... Ihr werdet es sehen... Aber so ist das halt, wenn Bürokraten, die von der Praxis NULL Ahnung haben, Gesetze entwerfen, nur um sich zu profilieren.