Ob gefälschte Markenprodukte, unautorisierter Verkauf über Amazon oder unlizenzierte Musiknutzung auf TikTok – auch diese Woche zeigt sich wieder, wie schnell Online-Händler:innen und Social-Media-Nutzer:innen ins Visier von Abmahnungen geraten können. Die aktuellen Fälle reichen von Markenrechtsverletzungen beim Verkauf einer Hocker-Fälschung über den Verstoß gegen ein selektives Vertriebssystem bis hin zu einer teuren Abmahnung wegen Musiknutzung auf TikTok.
Markenrechtsverletzung auf Kleinanzeigen
Wer mahnt ab? Plank Srl (vertreten durch tqf legal)
Wie viel? 2.371,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein
Markenrechtsverletzungen sorgen immer wieder für teure Abmahnungen unter Online-Händler:innen. So erging es auch in dieser Woche einem Händler, der einen besonderen Hocker auf Kleinanzeigen verkaufte. Auch wenn er explizit erwähnte, dass es sich nicht um das Markenprodukt handelt, verstößt der Verkauf einer Fälschung gegen das Markenrecht. Durch einen Testkauf des Markeninhabers fiel der Verstoß auf. Die bisher geltend gemachten Kosten beziehen sich nur auf die Anwaltskosten. Nachdem der Händler Auskunft über den Umfang des Verstoßes erteilt hat, kommen noch Schadensersatzkosten hinzu.
Selektives Vertriebssystem von Miele
Wer mahnt ab? Miele & Cie. KG (vertreten durch BRANDI Rechtsanwälte)
Wie viel? 3.398,48 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Miele-Produkten
Miele vertreibt seine Produkte nur über ein sogenanntes selektives Vertriebssystem. Das heißt, Produkte der Marke dürfen nur von autorisierten Händler:innen verkauft werden. Ein Händler verkaufte auf Amazon Entkalkungstabletten der Marke Miele. Allerdings handelte es sich nicht um einen autorisierten Miele-Händler, sodass er keine Berechtigung hatte, die Markenprodukte über Amazon zu vertreiben. Miele untersagte dem Händler den Weiterverkauf und stellte Anwaltskosten und Kosten für die Testbestellung in Rechnung.
Musiknutzung auf TikTok
Wer mahnt ab? DEFEND MUSIC (vertreten durch IPPC Law)
Wie viel? 5.065,90 Euro
Wer ist betroffen? Nutzer:innen von TikTok
Auch wenn es technisch möglich ist, sollten Nutzer:innen auf Social Media, die keinen rein privaten Account haben, bei der Musiknutzung auf Social Media vorsichtig sein. Viele Lieder sind nur im privaten Gebrauch erlaubt. Wird es dennoch genutzt, folgt häufig eine teure Abmahnung der Rechteinhaber. In diesem Fall wurde die Nutzung des Musikstückes „Love you so“ von The King Khan & BBQ Show abgemahnt. Über 5.000 Euro soll der Nutzer nun an den Lizenzinhaber zahlen.
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben