In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
Die Vorweihnachtszeit ist für viele Händler:innen die stressigste Zeit des Jahres. Umso mehr sollten Händler:innen darauf achten, einen rechtssicheren Shop zu haben. Gerade die Verssandangaben und Widerrufsbedingungen sind in dieser Zeit für Kund:innen relevante Informationen. Denn Geschenke sollen rechtzeitig ankommen und wenn sie nicht gefallen, sollen sie auch wieder zurückgeschickt werden können.
Dieser Beispielshop zeigt, welche Fehler Händler:innen vermeiden sollten.
Kein Widerruf für handgefertigte Ware?
Im Online-Handel gilt bis auf wenige Ausnahmen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Gerade für kleine Händler:innen kann das schon mal für Ärger sorgen. Wenn mit den Einnahmen schon fest gerechnet wird und nach einer Woche die aufwändig produzierte Ware wieder zurückkommt, ist der Frust groß. In diesem Fall hat die Händlerin das Widerrufsrecht für handgefertigte Ware einfach ausgeschlossen. Das ist keine gute Idee und kann zu einer Abmahnung führen. Auch für handgefertigte Waren besteht ein Widerrufsrecht. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn es sich um individualisierte Produkte handelt. Das ist hier allerdings nicht der Fall. Also, auch wenn es frustrierend sein kann: Das Widerrufsrecht ist verpflichtend, andernfalls sorgt eine Abmahnung für noch viel mehr Ärger und hohe Kosten.
„Pünktlich zum Fest“ als Versandangabe
Vielen Kund:innen ist es wichtig, ob die Ware vor Weihnachten geliefert wird. Ein Hinweis darauf ist daher keine schlechte Idee und kann kaufentscheidend sein. Allerdings sollten trotzdem weitere Angaben zum Versand gemacht werden.
Lediglich die Angabe, dass es pünktlich zum Fest geliefert wird, ist nicht ausreichend. Gerade wenn es noch einige Wochen hin ist, ist es für Kund:innen wichtig zu wissen, ob die Ware in drei Tagen oder in zwei Wochen geliefert wird.
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