Wie das Pfand von Getränkeflaschen einzupreisen ist, darüber herrschte lange Zeit Unklarheit. Im vergangenen Jahr entschied der EuGH jedoch, dass das Pfand nicht zum Verkaufspreis gehört und einzeln ausgewiesen werden muss. Das gilt auch im Online-Handel. Wichtig ist, dass die Produkte dann aber auch eindeutig als pfandpflichtig gekennzeichnet werden. Wer die Pfandpflicht umgeht, muss mit einer Abmahnung rechnen.
Außerdem hat es der Verband Sozialer Wettbewerb wieder auf unzulässige Werbeaussagen bei Nahrungsergänzungsmitteln abgesehen und 3D-Drucke müssen ausdrücklich von Markenwaren unterschieden werden.
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