In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
Sowohl die Health-Claims-Verordnung als auch das Lebensmittelinformationsgesetz stellen Händler:innen von Lebensmitteln vor einige Herausforderungen. Allergene, Werbeaussagen und wichtige Informationen, all das müssen Händler:innen beachten, um keine Abmahnung zu erhalten. In unserem Beispielshop sind der Händlerin gleich zwei Fehler unterlaufen.
Die Lebensmittelinformationsverordnung bestimmt, welche Informationen beim Verkauf von Lebensmitteln bereitgestellt werden müssen. Neben der Angabe der Zutaten müssen auch die Allergene im Online-Shop gesondert hervorgehoben werden. In der Regel werden diese in der Zutatenliste fett gedruckt.
Auf der zweiten Produktseite wird damit geworben, dass das Produkt das Immunsystem stärkt. Gesundheitsbezogene Werbeaussagen sind nur erlaubt, wenn sie den Vorgaben der Health-Claims-Verordnung entsprechen.
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