In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
Beim Verkauf von Lebensmitteln ist besondere Vorsicht geboten: Denn sowohl die Health-Claims-Verordnung, als auch die Lebensmittel-Informationsverordnung sorgen für einige Vorgaben, die beachtet werden müssen. Daneben sollten Händler:innen auch die allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts sowie die Preisangabenverordnung im Auge haben. Dem Händler in unserem Beispielshop sind gleich mehrere Fehler unterlaufen, die für eine Abmahnung sorgten.
Die Angabe, dass es sich um geprüfte Qualität handelt, ist an sich nicht rechtswidrig. Allerdings müssen Händler:innen der Kundschaft weiterführende Informationen dazu bieten. Denn entscheidend für Verbraucher:innen ist, von welcher Stelle und unter welchen Kriterien das Produkt geprüft wurde. Ohne diese Angaben handelt es sich um eine Irreführung und um einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß, der zu einer Abmahnung führen kann.
Immer wieder werben Händler:innen damit, dass Kaffee oder auch alkoholische Getränke „bekömmlich“ seien. Da es sich dabei um eine gesundheitsbezogene Aussage handelt und diese nicht den Vorgaben der Health-Claims-Verordnung entspricht, liegt damit ein Abmahngrund vor.
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