In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
Widerrufsrecht, Gewährleistung, Garantie: Diese Begriffe werden häufig durcheinandergeworfen. Verbraucher:innen wissen häufig nicht, wann sie von welchem Recht Gebrauch machen können. Einige Händler:innen wollen deshalb explizit auf die Rechte der Kund:innen hinweisen. Dabei tappen sie allerdings schnell in eine Abmahnfalle, wie dieses Beispiel zeigt.
„Zwei Jahre Gewährleistung auf alle Taschen!“
Dieser Beispiel-Shop wirbt damit, dass es ein Gewährleistungsrecht von zwei Jahren gibt. Das klingt auf den ersten Blick so, als würde es sich um einen besonderen Kundenservice handeln. Tatsächlich können Händler:innen für eine solche Aussage allerdings abgemahnt werden, auch dann, wenn tatsächlich ein Gewährleistungsrecht von zwei Jahren besteht.
Denn bei einem Gewährleistungsrecht von zwei Jahren handelt es sich nicht um eine freiwillige Leistung, die Händler:innen anbieten, sondern um eine gesetzliche Vorschrift, an die sich alle halten müssen.
Ein Werben mit einer solchen Vorgabe wird vom Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als irreführend eingestuft, da es den Eindruck erweckt, es handelt sich um ein besonderes Angebot, welches speziell in diesem Shop gilt und kann deshalb abgemahnt werden.
„PU-Leder“ wird zur Abmahnfalle
Immer wieder taucht in Online-Shops die Materialbezeichnung PU-Leder auf. Dabei handelt es sich um ein synthetisches Material, welches optisch echtem Leder ähnelt.
Die Bezeichnung PU-Leder wird allerdings immer wieder abgemahnt. Zuletzt wurden Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Sandhage verschickt, die genau diese Materialbezeichnung kritisieren. Die Angabe PU-Leder kann als irreführend eingestuft werden, da Verbraucher:innen hier davon ausgehen könnten, es handle sich um echtes Leder. In diesem Fall kommt hinzu, dass die Taschen als „Lederhandtaschen“ bezeichnet werden, obwohl sie nicht aus echtem Leder bestehen.
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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