Abmahnfalle Ebay: 1.500 Euro für falsche Kategorie

Veröffentlicht: 27.03.2026
imgAktualisierung: 27.03.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
27.03.2026
img 27.03.2026
ca. 2 Min.
Online-Shop mit Handys
Erstellt mit KI
Außerdem sorgte eine Werbe-E-Mail und gesundheitsbezogene Werbung für Abmahnungen.


Gerade bei Angeboten auf Ebay ist die richtige Kategorie und Zustandsbeschreibung enorm wichtig. Da hier sowohl neue als auch gebrauchte Artikel verkauft werden, muss für Kund:innen klar erkennbar sein, in welchem Zustand sich die Ware befindet. Ein Fehler kann hier schnell für eine Abmahnung sorgen.

Neues Handy ist nicht neu

Wer mahnt ab? Handy Deutschland GmbH (vertreten durch Rechtsanwälte Scholz)
Wie viel? 1.501,19 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen auf Ebay

Ein Verkäufer für Mobiltelefone verkaufte auf Ebay Waren und ordnete diese in die Kategorie „Neu (Sonstige)“ ein. Hier handelt es sich laut der Zustandsbeschreibung um neue unbenutzte Artikel, bei denen allerdings unter Umständen die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist. Eine Testbestellung zeigte allerdings, dass ein Handy, welches in dieser Kategorie verkauft wurde, bereits in Nutzung war. Dabei handelt es sich um eine Irreführung, da Verbraucher:innen nicht das Produkt im angegebenen Zustand erhalten. Über 1.500 Euro Abmahnkosten kamen auf den Händler zu. 

Gesundheitsversprechen für Ingwer-Drink

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 300 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmittel

Werben im Bereich Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel ist streng reguliert. Viele harmlos wirkende Werbeaussagen können schon gegen die Health-Claims-Verordnung oder die Lebensmittelinformationsverordnung verstoßen. Diese Erfahrung musste auch ein Unternehmen auf Amazon machen. Es bewarb ein Ingwer-Getränk damit, dass es „gesundheitsfördernd“ sei und außerdem mit den Aussagen „Förderung der Verdauung“ und „Linderung von Übelkeit“. Diese Werbeaussagen wurden vom Verband Sozialer Wettbewerb als irreführend angesehen und das Unternehmen erhielt eine Abmahnung.

Werbe-E-Mail ohne Einwilligung

Wer mahnt ab? LeglerMedia.Net (vertreten durch Kanzlei Thorsten Thiel)
Wie viel? 880,17 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Schon häufig wurde eine versendete E-Mail zum Verhängnis von Händler:innen. Denn Werbe-E-Mails dürfen nur mit vorheriger Einwilligung versendet werden. Beim Versenden von Werbe-E-Mails ohne Einwilligung handelt es sich um eine unzumutbare Belästigung nach dem UWG und gegebenenfalls auch um einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. 880 Euro kostete den Händler diese eine versendete E-Mail nun.

Veröffentlicht: 27.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 27.03.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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roland.baer@yahoo.de
01.04.2026

Antworten

Was schreibt denn die Redaktion zur KI Google Definition? Wie neu“ (oder „neuwertig“) bezeichnet gebrauchte Artikel in einwandfreiem Zustand mit minimalen bis keinen Gebrauchsspuren, die sich kaum von fabrikneuer Ware unterscheiden. Sie sind voll funktionsfähig, oft nur ausgepackt oder kurzzeitig benutzt, können jedoch geöffnete Originalverpackungen aufweisen. Amazon.de Seller Central Amazon.de Seller Central +2 Hier sind die Kernmerkmale dieser Zustandsbeschreibung: Optik: Keine oder extrem geringe Kratzer/Spuren. Funktion: Einwandfreie Funktion.
Redaktion
02.04.2026
Klingt gut.
Sigi
30.03.2026

Antworten

das Problem haben offenbar nur die Anbieter aus Deutschland. welche aus Polen stellen im großen Stil bei ebay tausende gebrauchte Elektronik Artikel ein, die es vom Hersteller seit Jahrzehnten(!) gar nicht mehr gibt, als neu / sonstige, kassieren dafür kräftig da ja die Teile sonst als neu nicht zu bekommen, und kommen damit durch + geben "schriftliche Garantie" ohne Garantie zu beschreiben. bei Elektronik-Platinen sieht man es ja dem Teil nicht an, dass es schon benutzt war, ausser bei verbleibenden Spuren durch Schrauben (sieht man teilweise sogar auf Artikelfotos). Käufer, denen es doch auffält, werden in Anwort auf negative Bewertung mit "Lagerfehler" o.ä. abgespeist.