Händler aufgepasst: Derzeit kehren wieder Abmahnungen gegen Verkäufer zurück, die ihre Angebote bei Ebay als privat kennzeichnen, obwohl sie aufgrund des Umfangs als gewerblich eingestuft werden. Ebenfalls im Visier der Abmahner stehen irreführende Markenanlehnungen bei Parfum-Dupes.
Ebay-Verkäufe als „privat“ eingestuft
Wer mahnt ab? Wettbewerberin (vertreten durch Kanzlei Schroeder)
Wie viel? 1.010,60 Euro
Wer ist betroffen? Verkäufer auf Plattformen wie Ebay
Hier wird vorgeworfen, dass ein Account als privat geführt wurde, obwohl die Verkaufsaktivität klar in Richtung gewerblich geht. Auffällig waren unter anderem viele Bewertungen, der Verkauf von Neuware und eine hohe Anzahl gleichartiger Artikel. Genau solche Punkte werden regelmäßig als Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit gewertet.
Das Problem: Wer als gewerblich gilt, muss umfangreiche Pflichtangaben machen. Fehlen diese, kann das als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden. Gerade auf Plattformen verschwimmt die Grenze schnell. Wer regelmäßig verkauft oder gezielt einkauft, sollte prüfen, ob die eigene Tätigkeit noch als privat durchgeht oder ob bereits gewerbliche Pflichten greifen.
Irreführung durch falsche Materialangabe
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e. V.
Wie viel? 357,00 Euro
Wer ist betroffen? Händler im Textilbereich
Im konkreten Fall wurde ein Kleidungsstück mit „Seide“ beworben, tatsächlich bestand es laut der Artikelbeschreibung aus 100 Prozent Polyester. Genau das wird als irreführend bewertet, da Kunden bei „Seide“ ein hochwertiges Naturmaterial erwarten. Es stellt also auch dann eine Irreführung dar, wenn in der Beschreibung weiter unten eine Klarstellung aufgeführt ist, denn die nimmt der Interessent nicht automatisch zur Kenntnis.
Entscheidend ist nicht, ob die Angabe absichtlich falsch war, sondern wie sie beim Kauf verstanden wird. Sobald ein falscher Eindruck entsteht, kann das bereits für eine Abmahnung ausreichen. Gerade bei Importware oder automatisierten Produktfeeds lohnt sich ein genauer Blick auf die Materialangaben.
Markenrechtsverletzung durch Parfum-Dupe
Wer mahnt ab? Coty Beauty Germany GmbH (vertreten durch Lubberger Lehment)
Wie viel? N. N. (Auskunft zur Schadensberechnung gefordert)
Wer ist betroffen? Online-Händler im Beauty-Bereich
Ein Parfum unter der Bezeichnung „Rare Tiffany“ steht im Fokus dieser Abmahnung. Vorgeworfen wird, dass der Name zu nah an der bekannten Marke „Tiffany“ ist und dadurch eine Verwechslungsgefahr entsteht. Hinzu kommt die Gestaltung des Produkts. Farbe und Aufmachung im bekannten Tiffany-Türkis sollen gezielt an das Original erinnern, was den Vorwurf der Herkunftstäuschung verstärkt.
Neben der Unterlassung wird umfangreiche Auskunft verlangt, etwa zu Verkaufszahlen, Bezugsquellen und Preisen. Erst danach soll der Schaden berechnet werden, was erfahrungsgemäß deutlich teurer werden kann.
Wer mit Duft-Dupes oder ähnlichen Produkten handelt, sollte darauf achten, dass weder Name noch Design zu nah an bekannte Marken heranrücken.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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