Derzeit gibt es vermehrt Abmahnungen wegen des unzulässigen Verkaufs nichtzugelassener Fahrzeugteile. Welche Gründe die Abmahnungen aufführen und wie sich Online-Händler vor einer ähnlichen Abmahnung schützen können, erfahren Sie in unserem Beitrag.

(Bildquelle New car parts: Hrynevich Yury via Shutterstock)
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bestimmte Fahrzeugteile dürfen nur verkauft werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebene n und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Sie müssen also zunächst prüfen, ob Ihre Produkte unter diese speziellen Produkte fallen (z.B. Nebelscheinwerf er, Bremsleuchten.. .). Fallen die Produkte darunter, dürfen sie nur mit Prüfzeichen verkauft werden.
Die Redaktion
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Bei den sogenannten "Abmahnanwälte" geht es doch gar nicht ums Recht sondern doch nur drum das d. Kasse klingelt!
Im übrigen könnte auch der Abmahner (kein Anwalt) ein Schreiben senden (wenn er wollte) und sein Anliegen mitteilen.
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Im Zeitalter des Internets bestellt d. Endkunde den gleichen Artikel eben im Ausland.Der Ausländisch Händler braucht sich keine sorgen machen da er es oft einfacher hat als ein Deutscher Händler.
Manchmal denke ich d. dies alles mit Absicht ist den Deutschen Markt zu schädigen.
Natürlich sollte verhindert werden d. Teile d. nicht Verkehrssicher sind nicht auf den Markt kommen (Bremsen,Lichte inrichtungen u.s.w.).
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Diese Thematik ist doch absoluter quatsch, die Richter haben - wie so oft - überhaupt keine Ahnung was sie da entscheiden.
Wenn ich SPORT-Artikel verkaufe, dann nutzt der Kunde diese im SPORT. Wenn sich jemand einen SPORT-Bogen kauft, dann ist doch auch davon auszugehen, dass der Kunde damit im Schützenverein professionell diesen Bogen verwendet. Sollte er damit auf der Straße rumrennen und Menschen abmurksen, dann wird der Händler doch auch nicht herangezogen!
Es gibt sogar extra für Privatfahrer ausgelegte Rennstrecken, um derartige nicht-tüv-zugel assene Teile nutzen zu können (siehe Nürburgring etc!).
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Da versucht doch nur ein Händler seine Mitbewerber erst mal ins stocken zu bringen und nichts weiter. Oder der obrige Text ist etwas Missverständlic h geschrieben. Wenn beim Artikel steht. "Nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen" sagt dies doch alles aus (Man sollte natürlich lesen können), wieso werden da auch Abmahnungen verschickt? Da wurde einfach von A nach B gedacht und nicht bis C. Oder andersrum. Wenn da steht "nur für Motorsport" dann ist am Ende wohl auch der Händler Schuld wenn der Kunde es in sein Straßen zugl. Fahrzeug baut? Weil er könnte es ja...
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es ist so, dass Fahrzeugteile keine Bauartgenehmigu ng benötigen, wenn diese objektiv und ausschließlich für nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmende Fahrzeuge bestimmt sind. Anders sieht es aus, wenn das Fahrzeugteil nach wie vor zur Verwendung im öffentlichen Verkehrsraum feilgeboten wird. Es kommt nicht auf eine subjektive Verwendung im Einzelfall an, sondern allein auf die abstrakte Geeignetheit eines Fahrzeugteils im Straßenverkehr eingesetzt zu werden. Nach Ansicht des Oberlandesgeric hts kommt es nicht auf die vom Kunden beabsichtige Verwendung des Fahrzeugteils an, sondern auf die objektive Verwendungsmögl ichkeit (Beschluss 25.09.2012, Az: I-4 W 72/12).
In den uns vorliegenden Abmahnungen waren eindeutig Bauteile für den Straßenverkehr Gegenstand.
Die Redaktion
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Beispiel: der HAUS- und HOFZULIEFERER Magneti Marelli (ja, der weltgrößte Zulieferer!) produziert selbst nicht-zugelasse ne Produkte, darf diese aber trotzdem verkaufen. Oder glaubt ihr, dass irgend jemand auf die Idee kommt, Magneti wegen ihrer Leistungsmodule ME100T zu verklagen?
Wäre mal lustig, denn denen würde Magneti mächtig den Hintern aufreißen.
Den Motorsport kann niemand verbieten. Die dafür erhältlichen Produkte daher auch nicht. Wir kennzeichnen daher alle nicht-straßenzu gelassenen Produkte als "für den Motorsport"!
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