Der IDO-Verband wird nicht müde, Online-Händlern das Leben mit immer wieder neuen Abmahnungen schwer zu machen. Nun wurde wieder eine Reihe von neuen Abmahnungen durch den IDO-Verband bekannt. Diesmal geht es den Abmahnern um die Belehrung über die Vertragstextspeicherung, die einige Online-Händler, z.B. in ihren AGB, nicht vorhalten. Wie sich Online-Händler vor einer ähnlichen Abmahnung schützen könne, erfahren Sie nachfolgend.

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wenn Sie sich eine eigene Homepage einrichten, verwenden Sie bitte eine separate und vollständige Datenschutzerkl ärung und stellen Sie diese unter eine separate Schaltfläche im Shop ein. Bei Ebay gibt es hierfür dagegen keine Möglichkeit, daher muss die Datenschutzerkl ärung dort unterhalb der AGB ergänzt werden.
Viele Grüße,
die Redaktion
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Ich habe noch keine Homepage, überlege es mir aber.
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