Und wieder macht ein neues Urteil Schlagzeilen und lehrt Online-Händlern das Fürchten: Diesmal hat das Landgericht Stuttgart eine Entscheidung getroffen, die Online-Händler in die Gefahr einer Abmahnung bringt, wenn sie auf dem Sozialen Netzwerk Xing den von Xing zur Verfügung gestellten Impressums-Link verwenden und damit kein ausreichendes Impressum vorhalten (Urteil vom 27.06.2014, Az.: 11 O 51/14).

(Bildquelle Geschäftsmann Anklage: Marcos Mesa Sam Wordley via Shutterstock)

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es scheint sich tatsächlich etwas auf Xing getan zu haben, doch noch gibt es diesen Link nicht auf allen Profilen.
Außerdem ist der Link zum Impressum nun aus unserer Sicht sicherlich effektiver optisch wahrnehmbar und daher leichter erkennbar als die bisherige Darstellung. Er befindet sich im oberen Teil des Profils und kann ohne Scrollen zur Kenntnis genommen werden. Dennoch kann die in unseren Augen unauffällige Darstellung leicht gegenüber den bunten Schaltflächen übersehen werden. Endgültige Rechtssicherhei t kann daher auch hier wiederum nur ein gerichtliches Urteil bieten.
Die Redaktion
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