Fast 8.000 Euro Abmahnkosten für 2 Produktbilder

Veröffentlicht: 28.05.2025
imgAktualisierung: 28.05.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
28.05.2025
img 28.05.2025
ca. 2 Min.
Abmahnung
Erstellt mit Dall-E
Außerdem kostete eine Markenrechtsverletzung auf Amazon fast 3.000 Euro und einem weiteren Händler wurden 2.000 Euro in Rechnung gestellt.


Produktbilder schnell aus einem anderen Shop kopieren und selber nutzen? Auch wenn das nach einer einfachen und schnellen Lösung klingt, ist das keine gute Idee. Immer wieder werden Händler:innen abgemahnt und müssen hohe Summen zahlen. 

Teure Urheberrechtsverletzung

Wer mahnt ab? Picture-Alliance GmbH (ksp. Rechtsanwälte)
Wie viel? 7.839,27 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Fast 8.000 Euro Schadensersatz für die Nutzung von zwei Bildern wurden einem Händler in Rechnung gestellt. Die Fotos wurden auf Social Media veröffentlicht, ohne dass es hierzu ein Nutzungsrecht gab. Dabei war das eine Bild bereits seit zwölf Jahren online, das andere seit gut sechs Jahren. So kam inklusive Anwaltskosten und Zinsen eine Summe von insgesamt 7.839,27 Euro zusammen.

Markenrechtsverletzung auf Amazon

Wer mahnt ab? relaxday GmbH (vertreten durch sjs Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.977,98 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen auf Amazon

Ein Händler auf Amazon verkaufte ein Produkt, für welches er den Begriff „relaxdays“ in der Produktüberschrift nutzte. Ein Testkauf des Markeninhabers ergab allerdings, dass es sich nicht um ein Markenprodukt von relaxdays handelte. 

Dieses Vorgehen verstößt gegen das Markenrecht und wurde prompt abgemahnt. Fast 3.000 Euro kostete dieser Fehler. 

Markenrechtsverletzung in Google-Werbung

Wer mahnt ab? Desire4Humanity GmbH (vertreten durch twainscore Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Ein Online-Shop für Fetischbekleidung nutzte die Begrifflichkeit „My holy Desire“. Dabei handelt es sich allerdings um eine eingetragene Marke der abmahnenden GmbH. Da es sich um Produkte der gleichen Kategorie handelt, liegt ein Markenrechtsverstoß vor, der den Händler gut 2.000 Euro kostete.

Veröffentlicht: 28.05.2025
img Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Claus Willmann
28.05.2025

Antworten

Was soll denn "nutzte die Begrifflichkeit" bedeuten; Artikelbezeichnung, Beschreibung, keyword ...?
Chris M.
28.05.2025

Antworten

Na ja, in diesen Fällen geht es um böswillige Täuschung (Markenrecht) und Diebstahl geistigen Eigentums. Das in Kombination mit "Lass Abmahner abblitzen" und dem Wording "kleinere Verstöße" zu bringen, halte ich für nicht zielführend. Das sind klare Regelverstöße, die geandet gehören. Und das hilft auch allen redlichen Händler und schützt deren Tätigkeit/Produkte - die keine Marken-Fakes sind.