Musiknutzung auf Instagram
Wer mahnt ab? B1 Recordings GmbH (vertreten durch Kanzlei IPPC LAW)
Wie viel? 7.274,92 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen, die Instagram nutzen
Die Musikbibliothek auf Instagram kann für gewerbliche Nutzer:innen eine teure Kostenfalle werden. Denn nicht alle Musikstücke, die dort vorhanden sind, dürfen gewerblich genutzt werden. Wird ein Musikstück ohne Erlaubnis genutzt, kann der Rechteinhaber eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen. So erging es auch einem Händler für Sportbekleidung. In der Abmahnung wurde eine Summe von insgesamt 7.274,92 Euro gefordert.
Auch wenn die Instagram-Musikbibliothek gewerblichen Accounts nur eine eingeschränkte Auswahl zur Verfügung stellt, ist kein Verlass darauf, dass diese lizenzfrei genutzt werden darf. Wie man auf Instagram rechtssicher Musik nutzen kann, haben wir in unserem FAQ zusammengefasst.
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