Die gewerbliche Musiknutzung auf Instagram sorgt weiterhin für hohe Kosten bei Nutzer:innen. Immer wieder wird die Verwendung bekannter Songs auf geschäftlichen Accounts abgemahnt. Wer gewerblich auf Instagram unterwegs ist, sollte vor jedem Posting genau prüfen, ob die Musiknutzung erlaubt ist.
Urheberrechtsverletzung auf Instagram
Wer mahnt ab? SoundGuardian GmbH
Wie viel? 5.300 Euro (zzgl. USt.)
Wer ist betroffen? Gewerbliche Social-Media-Nutzer:innen / Händler:innen auf Instagram
Ein einziges Posting mit der falschen Hintergrundmusik kann teure Folgen haben. Das Problem mit Instagram Musik zeigte sich schon vor einer Weile. Diese Erfahrung musste aktuell eine gewerbliche Account-Inhaberin machen, die in einem Instagram-Video den Song eines bekannten Künstlers verwendete. Da nach Ansicht des Rechteinhabers keine passende Lizenz für die kommerzielle Einbindung vorlag, wird nun eine nachträgliche Lizenzgebühr von 5.300 Euro für einen Nutzungszeitraum von 20 Monaten gefordert.
Der Vorwurf wiegt schwer, da das Verknüpfen von geschützter Musik mit eigenen Werbevideos eine gesonderte Erlaubnis erfordert. Die reguläre Musikbibliothek auf Plattformen wie Instagram ist in der Regel nur für private Zwecke freigegeben. Dasselbe Problem besteht auch bei anderen Kanälen wie TikTok, wo Abmahnungen häufig sind
Verstöße bei Biozid- und Futtermittelwerbung
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 416,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Tierbedarf und Reinigungsmitteln
Die Vermarktung von Biozidprodukten und Ergänzungsfuttermitteln ist an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft. In einem aktuellen Fall wird einer Online-Händlerin vorgeworfen, Desinfektions- und Insektenschutzsprays ohne den zwingend vorgeschriebenen Warnhinweis zur vorsichtigen Verwendung angeboten zu haben. Zudem soll die Verwendung des Begriffs „hautfreundlich“ eine unzulässige Verharmlosung des Biozids darstellen.
Bei pflanzlichen Futterzusätzen wurden außerdem gesundheitsbezogene Aussagen wie „schmerzlindernd“ und „entzündungshemmend“ beanstandet, was im Tierfutterbereich rechtlich unzulässig ist.
Fehlendes Energielabel bei Smartphone-Verkäufen
Wer mahnt ab? Wirtschaft im Wettbewerb e.V.
Wie viel? 390,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Telekommunikation und Elektronik
Auch bei Verkäufen von Unterhaltungselektronik lauern formale Fallen. Einem Online-Händler wird vorgeworfen, auf einer Online-Plattform ein Smartphone angeboten zu haben, ohne die Energieeffizienzklasse und das dazugehörige Spektrum in der vorgeschriebenen grafischen Pfeilform darzustellen. Zusätzlich soll auf der Produktdetailseite das erforderliche Energielabel sowie das Produktdatenblatt nahe am Preis gefehlt haben.
Seit Juni 2025 gelten die strengen Kennzeichnungspflichten der EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung auch für Smartphones und Tablets. Online-Shop-Betreiber:innen sollten daher sicherstellen, dass bei allen kennzeichnungspflichtigen Geräten sowohl die farbige Effizienzskala als auch das Produktdatenblatt direkt beim Angebotspreis eingebunden sind.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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