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5.300 Euro wegen eines Reels: Musiknutzung auf Social Media bleibt teures Pflaster

Veröffentlicht: 31.07.2026
imgAktualisierung: 31.07.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
31.07.2026
img 31.07.2026
ca. 2 Min.
Instagram Logos
lumerb / Depositphotos.com
Außerdem wurden Händler:innen wegen fehlender Smartphone-Energielabel und unzulässiger Aussagen bei Biozidprodukten abgemahnt.


Die gewerbliche Musiknutzung auf Instagram sorgt weiterhin für hohe Kosten bei Nutzer:innen. Immer wieder wird die Verwendung bekannter Songs auf geschäftlichen Accounts abgemahnt. Wer gewerblich auf Instagram unterwegs ist, sollte vor jedem Posting genau prüfen, ob die Musiknutzung erlaubt ist.

Urheberrechtsverletzung auf Instagram

Wer mahnt ab? SoundGuardian GmbH
Wie viel? 5.300 Euro (zzgl. USt.)
Wer ist betroffen? Gewerbliche Social-Media-Nutzer:innen / Händler:innen auf Instagram

Ein einziges Posting mit der falschen Hintergrundmusik kann teure Folgen haben. Das Problem mit Instagram Musik zeigte sich schon vor einer Weile. Diese Erfahrung musste aktuell eine gewerbliche Account-Inhaberin machen, die in einem Instagram-Video den Song eines bekannten Künstlers verwendete. Da nach Ansicht des Rechteinhabers keine passende Lizenz für die kommerzielle Einbindung vorlag, wird nun eine nachträgliche Lizenzgebühr von 5.300 Euro für einen Nutzungszeitraum von 20 Monaten gefordert.

Der Vorwurf wiegt schwer, da das Verknüpfen von geschützter Musik mit eigenen Werbevideos eine gesonderte Erlaubnis erfordert. Die reguläre Musikbibliothek auf Plattformen wie Instagram ist in der Regel nur für private Zwecke freigegeben. Dasselbe Problem besteht auch bei anderen Kanälen wie TikTok, wo Abmahnungen häufig sind

Verstöße bei Biozid- und Futtermittelwerbung

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 416,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Tierbedarf und Reinigungsmitteln

Die Vermarktung von Biozidprodukten und Ergänzungsfuttermitteln ist an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft. In einem aktuellen Fall wird einer Online-Händlerin vorgeworfen, Desinfektions- und Insektenschutzsprays ohne den zwingend vorgeschriebenen Warnhinweis zur vorsichtigen Verwendung angeboten zu haben. Zudem soll die Verwendung des Begriffs „hautfreundlich“ eine unzulässige Verharmlosung des Biozids darstellen.

Bei pflanzlichen Futterzusätzen wurden außerdem gesundheitsbezogene Aussagen wie „schmerzlindernd“ und „entzündungshemmend“ beanstandet, was im Tierfutterbereich rechtlich unzulässig ist.

Fehlendes Energielabel bei Smartphone-Verkäufen

Wer mahnt ab? Wirtschaft im Wettbewerb e.V.
Wie viel? 390,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Telekommunikation und Elektronik

Auch bei Verkäufen von Unterhaltungselektronik lauern formale Fallen. Einem Online-Händler wird vorgeworfen, auf einer Online-Plattform ein Smartphone angeboten zu haben, ohne die Energieeffizienzklasse und das dazugehörige Spektrum in der vorgeschriebenen grafischen Pfeilform darzustellen. Zusätzlich soll auf der Produktdetailseite das erforderliche Energielabel sowie das Produktdatenblatt nahe am Preis gefehlt haben.

Seit Juni 2025 gelten die strengen Kennzeichnungspflichten der EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung auch für Smartphones und Tablets. Online-Shop-Betreiber:innen sollten daher sicherstellen, dass bei allen kennzeichnungspflichtigen Geräten sowohl die farbige Effizienzskala als auch das Produktdatenblatt direkt beim Angebotspreis eingebunden sind.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 31.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 31.07.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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DerECommerceDude
05.08.2026

Antworten

was ein quatsch. wenn ich in einer social media app einen musik-katalog angeboten bekomme, gehe ich davon aus, dass ich die darin enthaltene musik auch benutzen darf. egal mit was für einem account ich angemeldet bin. darauf, dass die bibliothek nur für private nutzung freigegeben ist, kommt doch kein mensch, der nicht für die social-media-firma arbeitet! so kann der business-inhaber sich über ein hohes busgeld freuen und die abmahn-scam-anwälte lachen und reiben sich die hände...
DerECommerceDude
05.08.2026
also nicht der artikel ist quatsch sondern das urteil zur abmahnung. nur um das mal klar zu stellen.
Susanne
03.08.2026

Antworten

Aber dirses Privlem der Abmahnung besteht doch nicht, wenn ich auf das Label rf (royalty free) bei der von Instagram zur Verfügung gestellten Musik nutze, oder liege ich damit nicht richtig?
Redaktion
03.08.2026
Auch das „Royalty Free“-Label bietet keine absolute Rechtssicherheit. Der Begriff sagt lediglich aus, dass die Musik unter bestimmten Bedingungen lizenzfrei genutzt werden darf – welche Rechte tatsächlich eingeräumt wurden und für welche Nutzungsarten sie gelten, ist für Nutzer aber häufig nicht transparent. Deshalb lässt sich allein aus dem Label nicht sicher ableiten, dass die Musik für jede Nutzung – insbesondere für werbliche Inhalte – rechtssicher verwendet werden darf.