Fast 50.000 Euro Abmahnkosten für 13 Bilder aus Stockarchiv

Veröffentlicht: 20.01.2026
imgAktualisierung: 20.01.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
20.01.2026
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Magnet zieht Geld an
BrianAJackson / Depositphotos.com
Fast 47.000 Euro für Bilderklau, Ärger mit der Stiftung Warentest und kostenlose Rechtstexte aus dem Internet: die Abmahnthemen der Woche.


Viele Online-Shops greifen auf Bilder zurück, ohne zu prüfen, ob eine Lizenz vorliegt – ein gefährlicher Fehler. Die unberechtigte Nutzung von Bildern kann nicht nur teuer sein, sondern gar ein ganzes Unternehmen ruinieren. Eine Abmahnung über fast 47.000 Euro zeigt, wie riskant die ungeprüfte Verwendung von Produktbildern ist.

Urheberrechtsverletzung: Fast 47.000 Euro für 13 Bilder

Wer mahnt ab? Izmo Inc. (vertreten durch die Kanzlei Müller. Legal)
Wie viel? 46.954,59 Euro
Wer ist betroffen? Online-Shops allgemein (insbesondere im Automobilbereich)

Ein Händler soll auf seiner Website 13 Produktfotos von der kommerziellen Bilddatenbank (Stockfoto-Plattform) izmostock.com ohne entsprechende Lizenz verwendet haben. Die Bilder zeigen in dem Falle Fahrzeuge und Zubehör, die professionell fotografiert wurden.

Für die Nutzung über einen Zeitraum von zwei Jahren im deutschsprachigen Raum wird pro Bild eine Lizenzgebühr von knapp 2.000 Euro gefordert. Obendrauf kommt ein Aufschlag wegen fehlender Urhebernennung sowie Zinsen und Anwaltskosten, zusammen fast 47.000 Euro.

Stiftung Warentest: Abmahnung wegen Testlogo ohne Lizenz

Wer mahnt ab? Stiftung Warentest (über die RAL gGmbH)
Wie viel? Nicht beziffert
Wer ist betroffen? Händler allgemein

Ein Händler warb auf Ebay mit dem bekannten Testlogo der Stiftung Warentest. Allerdings war die Lizenz dafür im November 2025 ausgelaufen. Die Stiftung Warentest fordert in einem Schreiben die sofortige Entfernung des Logos und verweist auf die Möglichkeit, die Lizenzgültigkeit über eine eigene App zu überprüfen.

Die Abmahnung zeigt, wie schnell nach dem Ablauf der Logolizenz eingegriffen wird. Die Verwendung bekannter Prüfsiegel oder Markenlogos sollte regelmäßig geprüft werden. Ist die Lizenz abgelaufen, kann das nicht nur als wettbewerbswidrig eingestuft, sondern auch markenrechtlich abgemahnt werden. Daher lieber rechtzeitig erneuern oder auf die Verwendung verzichten.

299 Euro für fehlenden Link bei Datenschutztexten

Wer mahnt ab? AdSimple GmbH
Wie viel? 299 Euro
Wer ist betroffen? Betreiber von Websites und Shops

Ein Website-Betreiber soll Datenschutztexte genutzt haben, die mit dem Generator von AdSimple erstellt wurden, allerdings ohne die vorgeschriebene Quellenangabe mit Link. Laut AdSimple ist die kostenlose Nutzung der Texte nur mit sichtbarem Verweis erlaubt. Als Lösung wird der Erwerb einer Premium-Lizenz für 299 Euro angeboten.

Auch wenn viele Rechtstext-Generatoren kostenlos erscheinen, steckt der Teufel oft im Detail. Bei der Nutzung von kostenlosen Tools immer genau prüfen, ob ein Link oder Quellenvermerk Pflicht ist, sonst droht spätestens im Nachgang eine Rechnung.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 20.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 20.01.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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