Abmahngründe gibt es viele. Daher ist es umso wichtiger, die Internetpräsenz so fehlerfrei wie möglich einzurichten. Auch ein korrektes und vollständiges Impressum ist kein Hexenwerk. Mit einfachen Tipps und Know-how kann man hier eine weitere Abmahnquelle ausmerzen. In unserem Beitrag erfahren Sie, was in ein Impressum gehört – und was gerade nichts dort zu suchen hat.

Sobald Unternehmer Ihren Shop oder ihr Gewerbe im Web präsentieren - sei es über eine eigene Webseite, in Sozialen Netzwerken wie Facebook oder in einem Forum oder Blog - sind sie verpflichtet, ein vollständiges Impressum einzustellen. Die Impressumpflicht besteht nämlich grundsätzlich bei jeder Art von geschäftsmäßigem Anbieten von Telemedien/Telemediendiensten.
Die rechtliche Grundlage für die Impressumspflicht ist in § 5 Telemediengesetz (TMG) geregelt, welcher im Wortlaut besagt:„Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten...“
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