4.500 € Strafe für Meme – Online-Händler aufgepasst!

Veröffentlicht: 28.01.2026
imgAktualisierung: 28.01.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
28.01.2026
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ca. 2 Min.
Social Media Apps
Mactrunk / Depositphotos.com
Außerdem wurde die Nutzung des Roten Kreuzes abgemahnt und eine versendete Werbe-E-Mail sorgte für hohe Kosten.


Immer wieder sorgen urheberrechtliche Abmahnungen für hohe Kosten bei Online-Händler:innen. Meistens werden Produktbilder ohne Lizenz genutzt, immer wieder kommt es allerdings auch dazu, dass Inhalte auf Social Media geteilt werden, für die keine Nutzungsrechte vorliegen. Das wurde auch in dieser Woche einem Händler zum Verhängnis. 

Meme-Nutzung kostet 4.500 Euro

Wer mahnt ab? B1 Recordings GmbH (vertreten durch IPPC Law)
Wie viel? 4.560,21 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen auf Social Media

Memes werden im Internet häufig verbreitet und geteilt. Die wenigsten denken daran, dass es sich auch hier um urheberrechtlich geschützte Inhalte handeln kann. In diesem Fall geht es um das „Racoon Meme Video“, welches den Song Pedro von Jaxomy X Agatino Romero X Raffaekka Carrà enthält. Sowohl das Video als auch die Tonaufnahme sind urheberrechtlich geschützt. Ein Instagram-Nutzer veröffentlichte dieses Meme, mit dem entsprechenden Sound, auf seinem gewerblichen Instagram-Account, ohne die nötigen Nutzungsrechte zu haben. Der Urheber mahnte dies ab und forderte Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro sowie Anwaltskosten und Ermittlungskosten. Am Ende ergibt sich eine Summe von über 4.500 Euro.

Kennzeichennutzung Deutsches Rotes Kreuz

Wer mahnt ab? Deutsches Rotes Kreuz e.V. (vertreten durch Kanzlei Harte Bavendamm)
Wie viel? 2.738,79 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Das Deutsche Rote Kreuz besitzt die Namens- und Kennzeichenrechte für das bekannte rote Kreuz auf weißem Grund. Das Zeichen darf daher nicht von Unternehmen für andere Zwecke benutzt werden. 

Ein Händler verkaufte in seinem Shop Flaschenöffner und Magneten, auf denen das rote Kreuz abgedruckt war. Der Händler bekam eine Abmahnung in Höhe von 2.738,79 Euro.

E-Mail-Werbung ohne Einwilligung

Wer mahnt ab? KNPP Rechts- und Patentanwälte
Wie viel? 664,26 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Die letzte Abmahnung ist wieder mal ein Klassiker unter den Abmahnungen: E-Mail-Werbung, die ohne Einwilligung versendet wird. Wenn keine Bestandskundenwerbung vorliegt, handelt es sich regelmäßig um eine unzumutbare Belästigung und gegebenenfalls auch einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. 

Über 600 Euro kostete diese E-Mail den Händler. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 28.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 28.01.2026
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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