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Händlerin soll 37.000 Euro für Bilderklau zahlen

Veröffentlicht: 06.08.2024
imgAktualisierung: 06.08.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
06.08.2024
img 06.08.2024
ca. 3 Min.
Ein Mann liegt in Geld, um das Prinzip zu verdeutlichen, dass Abmahner viel Geld mit Bilderklau verdienen können
TheImg / Depositphotos.com
Es gibt Abmahnungen, die sind ärgerlich und teuer – aber können als „Erfahrung“ verbucht werden. Und dann gibt es Abmahnungen, die ein Business ruinieren können.


In der Welt des Online-Handels lauern zahlreiche rechtliche Fallstricke, die für Händler:innen schnell zu kostspieligen Problemen führen können. Unser aktueller Abmahnmonitor beleuchtet drei Fälle, die exemplarisch für die Risiken stehen, denen sich Unternehmen ausgesetzt sehen. Von fast 40.000 Euro für die unerlaubte Nutzung von Fotos über Vertragsstrafen durch den Ido Verband bis hin zu hohen Bußgeldern wegen fehlender Registrierung von Elektrogeräten zeigt sich, dass rechtliche Wachsamkeit unerlässlich ist.

Fast 37.000 Euro für die Nutzung fremder Fotos

Wer mahnt ab? Anonym
Wie viel? 36.543,25 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Dass urheberrechtliche Abmahnungen besonders teuer sind, ist bekannt. Eine Dimension, die auch für uns ungewohnt ist, ist eine aktuelle Abmahnung gegenüber einer Händlerin. Sie nutzte in ihrem Shop sage und schreibe 137 (!) Fotos, ohne die Nutzungslizenzen dafür zu besitzen. Die Urheberin der Bilder wurde darauf aufmerksam und machte den Verstoß nun über eine Anwaltskanzlei geltend. Aufgrund der Vielzahl der verwendeten Bilder und der Tatsache, dass diese teilweise aus einer Bilderreihe stammen, wurde für die außergerichtliche Geltendmachung immerhin ein „Rabatt“ veranschlagt, und der Schadensersatz beläuft sich „nur noch“ auf 34.250 Euro. Hinzukommen jedoch 2.784,50 Euro an Anwaltskosten. Eine Zahl, die eine komplette Existenz bedrohen könnte, selbst wenn man eine findige Rechtsvertretung hat, die die Summe noch herunterhandeln kann.

Der Fall beweist: Abmahnungen sind schon teuer genug. Solche wegen geklauter Bilder können aber noch um ein Vielfaches höher ausfallen, wenn man unbedarft oder unachtsam und systematisch handelt. Es sei daher noch einmal davor gewarnt, fremde Fotos aus dem Netz zu kopieren.

Weil der Fall so bitter für die betroffene Händlerin ist, haben wir uns entschieden, auch die Abmahnerin samt Kanzlei zu anonymisieren, damit die Rückverfolgbarkeit nicht möglich ist.

Ido fordert wieder gehäuft Vertragsstrafen ein

Wer mahnt ab? Ido Verband
Wie viel? Meist rund 5.000 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Wird die Unterlassungserklärung unterzeichnet und das zur Unterlassung verpflichtete Unternehmen hält sich an die Vorgaben der Unterlassungserklärung, hat es nichts zu befürchten. Wiederholt der Shop allerdings den abgemahnten Fehler, droht die Zahlung einer, mitunter sehr hohen, Vertragsstrafe. Knackpunkt dabei ist, dass der Ido Verband aktuell gar keine Kompetenz mehr hat, Abmahnungen auszusprechen und die Frage muss geklärt werden, ob sich das auch auf die Befugnis auswirkt, Vertragsstrafen aus alten Abmahnungen zu fordern.

Aktuell gibt es jedoch noch keine Rechtsprechung zu der Frage, ob Vertragsstrafen aus den damaligen Abmahnungen noch rechtens wären. Vorschnelle Reaktionen in Bezug auf die Zahlung einer Vertragsstrafe sollten derzeit unbedingt vermieden werden. Die Forderung aus den genannten Gründen einfach zu ignorieren, ist allerdings ebenfalls keine Lösung. Anwaltliche Beratung ist daher gerade jetzt unverzichtbar, um kein Geld zu verschenken.

Verkauf nichtregistrierter Elektrogeräte

Wer mahnt ab? Umweltbundesamt
Wie viel? 15.753 Euro Geldbuße
Wer ist betroffen? Händler:innen von Elektrogeräten und Batterien

Schon seit Jahren ist es geltendes Recht: Für eine Reihe von Elektro- und Elektronikgeräten besteht eine Registrierungspflicht. Die nicht bei der Stiftung EAR registrierten Elektrogeräte dürfen nicht verkauft werden, wobei auch Händler:innen unter diese Pflicht fallen können. Wer das nicht weiß oder bewusst keine Registrierung vornimmt, kann unerwünschte Post vom Umweltbundesamt erhalten. Die Schreiben sind keine Abmahnschreiben im klassischeren Sinn, sondern Anhörungsschreiben oder Bußgeldbescheide. Wegen der besonderen Folgen (hohe Bußgelder) sollen sie jedoch heute Erwähnung in unserem Abmahnmonitor finden. Und damit ziehen sich Rekordsummen durch diesen Abmahnmonitor. Dem aktuellen Betroffenen werden 15.000 Euro Bußgeld zuzüglich Gebühren in Rechnung gestellt.

Zum anderen besteht die Gefahr einer Abmahnung durch die Konkurrenz oder Verbände und Vereine, wenn man sich als betroffenes Unternehmen nicht registriert, beziehungsweise nicht ordnungsgemäß registrierte Artikel vertreibt. „Wenn Sie die Richtlinien nicht einhalten, werden wir Ihre Angebote deaktivieren” schreibt außerdem Amazon zur Marktplatzhaftung, die seit 2023 gilt. Wir empfehlen daher, dass die bestehenden Bestimmungen proaktiv und schnellstmöglich umgesetzt werden.

Damit summiert sich der heutige Abmahnmonitor (ausgehend von vier Ido-Vertragsstrafen) auf über 70.000 Euro!

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 06.08.2024
img Letzte Aktualisierung: 06.08.2024
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
7 Kommentare
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Robert Flachenäcker
08.08.2024

Antworten

Wer als Selbständige(r) oder Unternehmen Bilder von Autoren "einfach so verwendet" macht nichts anderes, als das was jemand tut, der ein andere Gut klaut, für das er nicht bezahlt hat. Mitleid mit einer Unternehmerin zu haben, die offensichtlich - dir nichts - mir nichts - sich unentgeltlich der Arbeit anderer bedient, ohne dafür zu bezahlen, wird zu Recht zur Kasse gebeten. Die Höhe der Abmahnung resultiert alleine aus der schieren Anzahl der unrechtmäßig verwendeten Bilder. Es müsste mir mal jemand erklären, was auch nur im Ansatz legal daran sein soll, die (teilweise schwere) Arbeit anderer "einfach so zu verwenden", ohne dafür zu bezahlen - ich verstehe es nicht. Es käme ja auch niemand auf die Idee, ein Buch, eine Software oder ein Musikstück eines anderen "beliebig" zu vewenden - oh wait - doch: Auch solch "unbedarfte" Unternehmer:innen gibt es. Wenn die Dame nun "kurz vorm Bankrott steht", dann deshalb, weil sie eine Leistung benutzt hat, für die sie nichts bezahlt hat und deshalb ihr Deckungsbeitrag nicht ausgereicht hat (oder sie den Gewinn bereits ausgegeben hat). Hätte sie für die Bild-Dienstleistung gleich einen angemessenen Preis gezahlt, hätte sie vielleicht gemerkt, dass ihre Ware teurer sein müsste - so wie bei allen anderen, die für Bilder bezahlen (oder den Aufwand betreiben, sie selbst herzustellen). Bei der Gelegenheit: Es sei jedem Urheber das Recht zugestanden, seine Werke nur denjenigen anzubieten, denen er/sie anbieten will. Jemanden wegen Bilderklaus abzumahnen ist etwas völlig anderes, als jemanden wegen eines fehlenden Kommas in der DSV oder den AGB abzumahnen. Das eine ist "Diebstahl", das andere "Juristische Spitzfindigkeit".
Matze
07.08.2024

Antworten

Anonym klar aber Branche wäre gut
Paul Schmidt
07.08.2024

Antworten

Fast 37.000 Euro für die Nutzung fremder Fotos Fataler Schreibfehler, Sie warnen davor, es NICHT zu tun. "Der Fall beweist: Abmahnungen sind schon teuer genug. Solche wegen geklauter Bilder können aber noch um ein Vielfaches höher ausfallen, wenn man unbedarft oder unachtsam und systematisch handelt. Es sei daher noch einmal davor gewarnt, fremde Fotos nicht aus dem Netz zu kopieren."
Redaktion
08.08.2024
Hallo Paul, da hast du recht! Vielen Dank für den Hinweis, wir haben den kleinen Fauxpas soeben korrigiert.
Frank Pagenkemper
07.08.2024

Antworten

Diesem Abmahnzikus muß unbedingt ein Ende gesetzt werden. Insbesondere die Abmahnvereine sind juristische Schmarotzer, die keinem höheren Zweck dienen als sich zu bereichern. Klar, es darf nicht jeder einfach machen was er will, aber würde es ein klares Gesetz geben, dass zunächst ein Hinweis des vermeintlichen Abmahners vorschreibt, von mir aus auch mit einer Bearbeitungsgebühr von 25-50 Euro, würde dieser Sumpf sowas von trocken gelegt werden. Vielfach würde ein kollegialer Hinweis ganz sicher auch nützlich sein. Aber darum geht es hier nicht. Es ist vom Gesetzgeber abgesegnete Abzocke. Wie viele Anwälte sitzen da noch mal im Bundestag?
David
07.08.2024

Antworten

Krank einfach nur krank. Wir sind seit 20 Jahren im E-Commerce und wurden natürlich auch schon des öfteren abgemahnt. Was wir von den ganzen Abmahnwahnsinn in Deutschland halten? Gar nichts. Alle Abmahnungen die wir im Verlauf der 20 Jahren erhalten haben war reine Geldmacherei von den üblichen Massenabmahnern. Von der Bundesregierung werden wir da seit 20 Jahren im Stich gelassen. Steuern dürfen wir zahlen, vernünftige Politik oder Schutz vor den Abmahnfabriken dürfen wir nicht erwarten. Wir überlegen ernsthaft ins Ausland zu gehen, unser Vertrauen in die Politik dieses Landes sinkt stetig. In anderen Ländern gibt es diesen Abmahnwahnsinn gar nicht..
Sven
13.08.2024
@David In welches Land wollen sie und in welchem Land gibt es diesen "Abmahnwahnsinn" denn nicht? Ich müsste jetzt tatsächlich erst lange danach googeln, in China evtl? In allen, mir bekannten, ist es leider nicht anders