Nicht wenige Online-Händler haben in letzter Zeit unangenehme Post vom IDO-Verband erhalten. Dabei wird dem Verband vorgeworfen, mit Abmahnungen auf Mitgliederfang zu gehen. Inhaltlich sind die meisten Abmahnschreiben ähnlich. Welche Punkte am häufigsten vom IDO-Verband abgemahnt werden, und wie Sie sich vor einer solchen Abmahnung schützen, lesen Sie in unserem Beitrag.

Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz: IDO-Verband) setzt sich für mehr Rechtssicherheit im Online-Handel ein und stellt unter anderem Rechtstexte (z.B. AGB) zur Verfügung. Nicht unerwähnt bleiben sollte jedoch, dass der IDO-Verband selbst seit einiger Zeit Abmahnungen ausspricht. Onlinehändler-News hatte bereits über die Abmahntätigkeit des IDO-Verbandes berichtet.
Bei den Abmahnungen werden die abgemahnten Online-Händler zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Kostenpauschale aufgefordert. Die Abmahnung betrifft meist die gängigsten Wettbewerbsverstöße wie die Verwendung einer unvollständigen, fehlerhaften oder veralteten Widerrufsbelehrung oder die fehlende oder fehlerhafte Angabe des Grundpreises im eBay-Shop. Online-Händler sollten daher besonders auf die Richtigkeit dieser Punkte achten.
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