Der Online-Zimmervermittler Airbnb soll gegen das europäische Verbraucherrecht verstoßen haben und wurde deswegen nun von der EU-Kommission abgemahnt. Konkret sollen künftig Preise transparenter dargestellt werden. Bis Ende August hat die Plattform nun Zeit, entsprechende Änderungen vorzunehmen.
Ausgerechnet zur aktuellen Urlaubs- und Hauptreisezeit ist die Zimmervermittlungsplattform Airbnb jetzt in das Visier der Behörden geraten. Die EU-Kommission hat den Konzern abgemahnt, da er gegen das europäische Verbraucherrecht verstoßen soll. Konkret geht es um die Darstellung unklarer Preisangaben. „Immer mehr Verbraucher buchen ihre Urlaubsunterkunft online und dieser Sektor bietet Urlaubern viele neue Chancen. Aber Popularität ist kein Grund, EU-Verbrauchervorschriften zu missachten“, so die Verbraucherkommissarin Vera Jourova in einem Statement der EU-Kommission.
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