Dreiste Abmahner: Vorsicht vor diesen Fake-Abmahnungen

Veröffentlicht: 22.03.2018
imgAktualisierung: 29.03.2018
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
22.03.2018
img 29.03.2018
ca. 3 Min.
Wir empfehlen allen Empfängern dieser Abmahnschreiben, der Zahlungsaufforderung nicht nachzukommen.


Jeder Online-Händler muss früher oder später in den sauren Apfel beißen und sich mit dem Thema Abmahnung auseinandersetzen. Umso ärgerlicher ist es für Händler, wenn Sie auf Trittbrettfahrer hereinfallen. Wie sie die neuesten Fake-Abmahnungen erkennen, lesen Sie nachfolgend.

Fake or Real?
© MichaelJayBerlin / Shutterstock.com

Wer und was ist auf dem Radar?

Zusätzlich zu unserem regulären Abmahnmonitor möchten wir heute auf folgende Schreiben hinweisen: Unserer Redaktion liegen mehrere Abmahnungen vor, die über die Kanzlei Gulde & Loch Rechtsanwälte aus Brakel versendet werden. Abmahnungegenstand ist der gewerbliche Verkauf von Samsung-Plagiaten (z. B. Batterien). 

Ausgesprochen werden die Abmahnungen nicht - wie üblich - durch einen Verband, Verein oder Konkurrenten, sondern direkt über die Kanzlei Gulde & Loch Rechtsanwälte. Eine Kanzlei oder einen Rechtsanwalt konnten wir an der angegebenen Adresse (Rieseler Straße in 33034 Brakel) jedoch im Bundesrechtsanwaltsverzeichnis nicht finden. Auch ein Abmahner wird in der Abmahnung nicht erwähnt.

Geld oder Leben...?

Dass die Abmahnung keinen seriösen Hintergrund hat und ein Fake ist, lässt sich schon nach dem Lesen der Anrede („Guten Tag lieber Freund!“) erkennen. Bei den Abmahnungen werden die abgemahnten Händler nicht – wie sonst üblich – zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Es wird zur Wahl gestellt, dass man die Angebote mit den gefälschten Artikeln (ohne Kostenfolge) beende oder stattdessen eine monatliche Gebühr in Höhe von 89 Euro (zu zahlen in Bitcoins) zahlen könne. Falls der Abgemahnte den geforderten Betrag innerhalb der Frist von sieben Tagen nicht zahlt, „wird er nicht in Ruhe gelassen“ und man werde zur Polizei gehen. Auch das restliche Schreiben dürfte für Erheiterung sorgen, an der wir unsere Leser gerne teilhaben lassen möchten:

 Abmahnung - Seit 1

Abmahnung - Seit 2

Bei diesen Schreiben ist keine eingehende juristische Expertise erforderlich, um erhebliche Bedenken hinsichtlich der Ernsthaftigkeit und Rechtmäßigkeit hervorzurufen. Neben der Tatsache, dass überhaupt nicht klar ist, in welchem Wettbewerbsverhältnis Abmahner und Abgemahnte stehen, sind auch die Kosten völlig sachfremd. Beispiel aus einer „echten“ Abmahnung:


Kosten Abmahnung

Außerdem: Es genügt nicht, wenn der Abmahner lediglich einen Verstoß behauptet, ohne konkret darzulegen, worin dieser besteht. Es muss für den Abgemahnten erkennbar sein, warum er gegen rechtliche Vorschriften verstoßen haben soll. 

Was ist bei einer solchen Fake-Abmahnung zu tun?

Selbstredend: Wir empfehlen allen Empfängern dieser Abmahnschreiben, der Zahlungsaufforderung nicht nachzukommen. Haben Sie tatsächlich gefälschte Produkte im Angebot, wissen Sie, was zu tun ist...

Da die Abmahner Zahlungsansprüche durchsetzen wollen, die offensichtlich weder existieren, noch ihnen zustehen, empfehlen wir die Abmahnung auf die Erfüllung strafrechtlicher Normen hin zu überprüfen.

Veröffentlicht: 22.03.2018
img Letzte Aktualisierung: 29.03.2018
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
8 Kommentare
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Rebecca
28.03.2018

Antworten

Hier kann gegen Abmahnmissbrauc h vorgegangen werden. Wenn 50000 Leute unterschreiben, wird der Bundestag dagegen vorgehen und es gibt ein neues Gesetz.

epetitionen.bundestag.de/.../. ..
Jirka
28.03.2018

Antworten

Spannende Lektüre!

Schade, dass diese "Glücksritter" nur eine Fake-Adresse angeben. Ich würde mir sonst mitleidshalber die Arbeit machen, die nächste Volkshochschule und dort den nächstmöglichen Deutsch-Kurs mit Schwerpunkten Ausdruck, Grammatik und Orthographie raussuchen ;)

...schlimm...schlimm...schlimm...
Hildegard Fuchs
28.03.2018

Antworten

Allein die Anrede "lieber Freund" und das "Du" im Brief schreien nach Fake. Gleicher Stil wie die Mitteilungen, daß man Millionen aus einer dubiosen Erbschaft bekommen solle…
Ich hoffe, auf diesen lachhaften Versuch fällt niemand rein!
H.K.
28.03.2018

Antworten

Dennis schreibt: Schon die Ansprache mit "Guten Tag lieber Freund!"...

Und mal ganz davon abgesehen, möchte ich mich im geschäftlichen Schriftverkehr nicht Duzen lassen.

Gruß Heiko
Dirk
28.03.2018

Antworten

Hallo liebe Redaktion.
Auch ich möchte mich herzlichst für diesen vorgezogenen April Scherz bedanken.
Der ist ja schon so gut - da Tränen uns die Augen.

Beste Grüsse aus dem hohen Norden
Dirk
Patrick
28.03.2018

Antworten

Danke für diesen Beitrag.

Ein Fall für die dümmsten Verbrecher Deutschlands. Immerhin ist Bitcoin ein öffentliches Register. Somit "sehen wir auch Alles" von denen ;)

Zum Glück scheint keiner auf den Mist bisher reingefallen zu sein: blockchain.info/.../...

0 Transaktionen.

Grüße Patrick
Redaktion
23.03.2018

Antworten

Hallo Dennis,

vielen Dank für dein Feedback. Natürlich wurden die uns bekannten Empfänger vom Händlerbund beraten und haben sich der Abmahnung nicht unterworfen ;)

Leider gibt es immer wieder - egal, wie auffällig die Schreiben sein mögen, Opfer, die auf solche Maschen hereinfallen. Wir hoffen jedoch, die Zahl derer ist so gering wie möglich.

Viele Grüße!

Die Redaktion
Dennis
23.03.2018

Antworten

Ein herrlicher Lacher zum Morgen. Mal die miserable Rechtschreibung und Grammatik außen vor: Allein die Wortwahl klingt nach Vorschule. Wäre ja schön, wenn Anwälte solche freundlichen Briefe schreiben würden. Schon die Ansprache mit "Guten Tag lieber Freund!" lässt die dubiosen Hintermänner irgendwo in Timbuktu, aber sicher nicht in Deutschland vermuten. Gibt es "Zahlen", wie viele auf diese Abmahung hereingefallen sind? Ich kann mir eigentlich nur eine "Erfolgsquote" denken: NULL Prozent. Trotdzem danke für die spaßige Unterhaltung ;-)

Grüße aus dem Harz
Dennis