Der Name „IDO® Verband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“ ist wohl jedem, der im E-Commerce unterwegs ist, schon einmal zu Ohren gekommen. Obwohl sich der Verband eher als Dienstleister für die Branche sieht, kennen die meisten den IDO-Verband als Abmahner. Besonders auffällig sind in den letzten Tagen die gehäufte Anzahl an Abmahnungen wegen einer falschen Garantie-Werbung im Online-Shop.
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Die Zivilkammer 103 des LG Berlin hatte in der Tat zunächst die Klagebefugnis des IDO Verbands verneint (LG Berlin, Urteil vom 04.04.2017, Az. 103 O 91/16). Wenig später gab dieselbe Kammer diese Haltung ausdrücklich auf und bejahte ebenso wie zahlreiche andere Gerichte die Klagebefugnis des IDO (LG Berlin, Beschluss vom 09.05.2017, Az. 103 O 34/17).
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