Der Blick des Kunden wandert meist zuerst auf den Endpreis. Ist dieser günstiger als bei einem anderen Produkt oder die des Konkurrenten, dann kann das den Ausschlag für den Kauf geben. Doch nicht immer ist der Endpreis maßgeblich, etwa wenn der Kunde bei kleineren Abpackungen weniger fürs Geld erhält. Die Lösung ist der Grundpreis, mit dem die Käufer unterschiedliche Endpreise vergleichen können. Nachlässigkeiten bei der Grundpreisangabe macht sich eine Abmahnerin in großem Umfang zunutze.
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vielen Dank für die zahlreichen Fragen, die wir hier kurz beantworten möchten:
Grundpreise müssen nur gewerblich Handelnde angeben. Die Pflicht betrifft alle Händler mit Sitz in der EU, da Grundlage der Vorschriften europäisches Recht sind, welches in allen Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, unabhängig von der Sprache des Shops.
Da fehlerhafte Grundpreisangab en einer der häufigsten Abmahngründe sind, raten wir Ihnen - soweit Sie gewerblich handeln - Rücksprache mit Ihrem Juristen oder Rechtsanwalt zu nehmen, um Fehlerquellen zu vermeiden. Einen ersten Einblick in die Materie finden Sie hier: haendlerbund.de/.../...
Viele Grüße!
Die Redaktion
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Gilt das
A) nur für Händler
B) auch für Privatpersonen, die z.B. über eBay(/-Kleinanz eigen) irgendetwas verkaufen, wofür ein Grundpreis nötig ist/wäre
Gilt das
1) nur für A) und/oder B) mit Sitz in Deutschland
2) nur für A) und/oder B) mit Sitz in der EU
3) auch für A) und/oder B) mit Sitz außerhalb der EU
Gilt es bei 2) und 3) evt. nur, wenn
a) der Shop und/oder die Artikelbeschrei bung auch in Deutsch ist
b) egal in welcher Sprache
(Rechtliche) Quellenangaben, wo man dies nachlesen kann, wären auch eine Hilfe.
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