Amazon hat es derzeit nicht leicht. Während zahlreiche Händler in diesen Tagen über ausbleibende Auszahlungen wütend sind, wurde der US-Konzern nun in Deutschland verklagt. Grund ist die Nutzung der eingetragenen Wortmarke „Black Friday“.
Amazon steht derzeit Ärger wegen seiner Verkaufsaktionen ins Haus: Die Super Union Holdings Ltd hat Klage wegen Verletzung der Wortmarke „Black Friday“ gegen den US-Konzern eingereicht. Super Union hatte die Wortmarke 2013 eintragen lassen und wolle nun Amazon die unlizenzierte Verwendung des Begriff für Verkaufsaktionen verbieten. Sollte die Klage erfolgreich sein, drohen Amazon bei jeder Zuwiderhandlung Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
Zudem fordert die Klägerin Schadensersatz für die bisherige Nutzung des Begriffs – wie hoch der allerdings ausfallen müsse, ist wohl noch nicht bekannt. „Diesseits bestehen keine Erkenntnisse darüber, in welcher Höhe Einkünfte mit der ungenehmigten Nutzung der Marke Black Friday erzielt wurden“, erklärte Anwalt Alexander Hogertz gegenüber der FAZ.
Die Klage begründet die Super Union Holdings Ltd damit, dass die Marke erhalten und die Interessen der Händler, die die Lizenzen für die Verwendung der Marke erworben hätten, geschützt werden sollen. Amazon hat sich auf Nachfrage von OnlinehändlerNews bisher noch nicht zu der Sache geäußert.
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