So kommt der Schadensersatz zustande
Etwas anderes gilt allerdings für urheberrechtliche und markenrechtliche Abmahnungen. Ein großer Unterschied ist, dass diese Abmahnungen nicht von jedem Mitbewerber ausgesprochen werden können, sondern nur von demjenigen, dessen Rechte verletzt worden sind. Im Falle einer urheberrechtlichen Abmahnung also derjenige, der die Rechte an dem geschützten Werk hat. Der Schadensersatz ergibt sich hier aus der Summe, die der Lizenzinhaber bekommen hätte, wenn ein Lizenzvertrag geschlossen worden wäre. Gerade, wenn die Inhalte lange online sind, kommen hohe Summen zustande.
Im Falle des Musikstückes gab der Urheber an, dass das Stück für 2.000 Euro im Monat lizenziert wird. Ist das Video ein Jahr lang online, kommt hier somit eine Summe von 24.000 Euro zusammen.
In einigen Fällen wird diese Lizenzgebühr noch verdoppelt. Denn andernfalls könnten Nutzer:innen verleitet werden, zunächst keinen Lizenzvertrag abzuschließen und eine Abmahnung zu riskieren.
Kommentar schreiben