Ob groß oder klein – seit dem Sommer 2016 gelten für Händler von Elektrogeräten neue verpflichtende Regelungen. Mit dem neuen Elektrogesetz gehen für Anbieter zum Beispiel auch Vorschriften bezüglich der Rücknahme entsprechender Produkte einher. Wie eine aktuelle Abmahnung zeigt, gibt es allerdings noch Unternehmen, die Probleme mit der Umsetzung des ElektroG haben.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Elektrokette Saturn abgemahnt. Wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung bekannt gab, verstoße Saturn gegen die „gesetzliche Rücknahmepflicht und verweigert die Abgabemöglichkeit ausgedienter Energiesparlampen“. Dies habe die Umwelthilfe im Rahmen eines Testbesuchs festgestellt, der am 24. Juni 2017 in einer Kölner Filiale durchgeführt wurde. Die (unerkannten) Tester der Umwelthilfe seien darauf hingewiesen worden, dass sie ihre alten Energiesparlampen stattdessen bei der Drogeriekette dm abgeben können.
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