Im hauseigenen Online-Shop hatte der Elektronikkonzern Apple bis vor Kurzem eine Regelung, wonach Kunden Produkte nur in Originalverpackung zurückgeben dürfen. Diese Rücknahmebedingung sahen die Verbraucherschützer allerdings äußerst kritisch und haben Maßnahmen eingeleitet.
Wer als Kunde die Originalverpackung eines im Apple Online-Shop gekauften Gerätes nicht zur Hand hatte, der durfte das Produkt bisher auch nicht zurückgeben. Wie die Welt schreibt, sieht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein solches Prozedere allerdings kritisch: „Apples Bedingungen konnten so verstanden werden, dass das Recht auf Widerruf ausgeschlossen ist, wenn die Originalverpackung bereits im Abfall steckte“, kommentiert die Verbraucherzentrale den Fall und begründe ihr Eingreifen.
Im Rahmen einer Abmahnung wollten die Verbraucherschützer nach eigenen Angaben die „kundenfeindlichen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“ tilgen und zu einer kundenfreundlicheren Regelung kommen. Das Recht zum Widerruf der Verbraucher dürfe nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen „an keine weiteren als die gesetzlichen Bedingungen geknüpft oder eingeschränkt werden“.
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