Die Supermärkte werden schon seit Wochen von Weihnachtsmännern bevölkert und Lichterketten, Glühwein und Lebkuchen dominieren Regale und Schaufenster. Spätestens der erste Advent soll auch online der Tag mit den meisten Weihnachtseinkäufen werden – in diesem Jahr der 27. November. Auch der Black Friday wird für viele Einkäufe sorgen, mehr noch als der folgende Cyber Monday.
Erst Mitte Oktober haben wir darüber berichtet, dass die Marke Black Friday hierzulande ein geschützter Begriff ist. Anlass bot die Anfrage eines Händlers, der die im US-amerikanischen Raum weitverbreitete Aktion des schwarzen Freitags für sich nutzen wollte. Zu diesen Begriffen wird man bei einer Recherche über das Deutsche Patent- und Markenamt fündig:
- „Black Friday“
(Registernummer 302013057574 für die Super Union Holdings Ltd. aus Hongkong, Löschungsantrag eingegangen)
- „AIDA Black Friday“
(eingetragen am 10.11.2016 unter der Registernummer 302016030104 für AIDA Cruises – Widerspruchsfrist läuft)
- „BLACK FRIDAY EL CORTE INGLES“
(Registernummer 008647927 für die EL CORTE INGLES, S.A., 28009, Madrid, ES)
- „BLACK FRIDAY SALE CAUTION“
(Registernummer 014862312 für die Black Friday GmbH aus Wien, Eintragung als Unionsmarke anhängig)
- „BLACK FRIDAY SPORT“
(Registernummer 015263049 für die Sport's Globe Total S.L. aus Barcelona, Widerspruch eingelegt)
- „Black Friday, Blue Week“
(Registernummer 014983225 für die COSTA CROCIERE SPA SUCURSAL EN ESPAÑA, Widerspruch eingelegt)
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