Was nach deutschem Recht erlaubt ist, kann nach ausländischem Recht unzulässig sein. Dann stellt sich die Frage, ob ein deutscher Online-Händler beispielsweise eine bestimmte Werbeaussage verwenden darf. Ein mehr und mehr in Erscheinung tretender Abmahnverband ist der österreichische „WIWE-Schutzverband zur Förderung lauteren Wettbewerbs im In- und Ausland“.
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