Die Fans waren von Pokémon Go begeistert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband nicht – was vor allem an den Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des Spiels lag. Eine Abmahnung war die Folge. Nun lenkt App-Entwickler Niantic ein und hat in allen beanstandeten Punkten eine Unterlassungserklärung abgegeben.

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Die Kritik an der Pokémon Go App war vernichtend. Die Datenschützer bemängelten unter anderem, dass die App zu viele Zugriffsrechte verlange. Ein anonymes Spielen sei unmöglich. Personenbezogene Daten können laut der Nutzungsbedingungen einfach weitergegeben werden. Die Kritik veranlasste den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Abmahnung von Niantic, dem Entwickler der Pokémon Go App.
Nun beugt sich Niantic dieser Abmahnung und hat in allen 15 beanstandeten Punkten eine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben. Das Ergebnis: Ab 2017 können deutsche Spieler auf rechtskonforme Nutzungs- und Datenschutzbedingungen hoffen. Schon in der Umstellungsphase darf sich Niantic gegenüber Kunden nicht mehr auf die beanstandeten Klauseln berufen.
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