Spätestens seit Einführung in den deutschen Markt ist der Dash-Button stark umstritten. Rechtlich ist das kleine Gerät alles andere als sicher. Die Verbraucherzentrale NRW hat deshalb eine Abmahnung gegen Amazon ausgesprochen. Auf die hat das Unternehmen allerdings nicht reagiert – deshalb landet der Dash-Button nun vor Gericht.

Der Dash-Button (© Amazon)
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird gerichtlich klären lassen, ob der Dash-Button von Amazon „unter den aktuellen Bedingungen weiterhin verwendet werden darf“. Seit der Markteinführung in Deutschland steht der Dash-Button heftig in der Kritik. Der Bestellknopf verstößt nämlich gegen eine ganze Reihe deutscher Rechtsvorschriften, wie auch der Händlerbund in einer Infografik aufgezeigt hat. So lassen sich auf dem Button unter anderem nicht die wesentlichen Vertragsinformationen zur Verfügung stellen und auch der Gesamtpreis ist für den Kunden bei der Bestellung nicht ersichtlich.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte auch diese Punkte kritisiert und eine Abmahnung gegen Amazon ausgesprochen. „Zwar mag der Dash-Button einen Komfortgewinn versprechen“, räumen die Verbraucherschützer ein. „Allerdings – wie jeder andere Händler auch – muss sich Amazon an die geltenden rechtlichen Vorgaben halten.“
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Leider sitzen da heute nur noch linke Ideologen die den Bürger für dumm halten und bevormunden wollen und den Handel von jeder Innovation fern halten.
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Dieses Politikergesock s gehört einfach weggesperrt. Also ich finde die Dashbuttons natürlich Wettbewerbsrech tlich auch voll daneben und empfinde es als Ausverkauf des Abendlandes, aber auf der anderen Seite muss man doch erkennen, dass dies für den Kunden Rationalisierun g in einer neuen Dimension ist. Wenn nur amazon das ganze intern richtig verarbeitet und lenkt, wäre alles in Ordnung. Leider wird das aber womöglich nicht der Fall sein.
Auf jeden Fall sieht man hier wieder mal sehr deutlich, dass unsere Politiker nur noch Flickschusterei betreiben und sich unsere Gesetze verselbständigt haben.
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Wie gewohnt von amazon. Was interessieren hiesige Rechtsvorschrif ten. Amazon hat doch die über allem stehenden Amazon-Richtlin ien. Die Gesetzteshüter sollen doch bitte einen Paragraphen einfügen, in dem die Amazon-Richtlin ien als Ausnahme gelten.
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