Obwohl ich weiß, dass das heutige Kolumnenthema viele an- und aufgeregte Diskussionen auslösen wird – ich stürze mich kurz vor dem Wochenende noch einmal todesmutig in das Thema „Abmahnungen“ im Online-Handel.
Auslöser für die heutige Themenwahl war die Erzählung einer Kollegin. Sie hat ein paar Büros weiter die vertrauensvolle Aufgabe, abgemahnten Online-Händlern hinsichtlich ihrer Abmahnungen ihr Ohr zu leihen und rechtsanwaltlichen Beistand zu leisten. Dass die meisten Händler von einer Abmahnung wie vom Donner gerührt sind und jederzeit eine Wurzelbehandlung vorziehen würden, ist nicht verwunderlich.
Ob unser Herr Justizoberhäuptling Herr Maas davon wisse, dass Recht und Gerechtigkeit in Deutschland lange nicht dasselbe ist und diese Begriffe nur solange zählen bis jemand Profit daraus schlagen kann, fragte ein aktuelles Opfer der Abmahnindustrie. „Mit Sicherheit weiß der Herr Maas, was es für Defizite in der Abmahnwelt gibt“ erwiderte die geduldige Kollegin. Aber weit gefehlt. Der abgemahnte Online-Händler machte Ernst und stellte Herrn Maas zu Rede. Und na klar, die Überschrift hat es schon verraten, der Händler berichtete, Herr Maas wisse von nichts.
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Ob was geändert wurde? Keine Ahnung. Hab ich was davon gehabt? Bestimmt nicht.
Jedoch eine Firma auf nen Fehler hinzuweisen, unterstrichen mit den Verlinkungen zu den Gesetzen, macht für mich ein gutes Gefühl. Das reicht völlig.
In diesem Sinne, seit Freundlich zueinander, auch wenn es ums Geschäft geht. Mehr ist es nicht.
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