Das schwedische Möbelhaus Ikea wurde von der Deutschen Umwelthilfe abgemahnt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, gegen die Rücknahmepflichten, die das neue ElektroG mit sich gebracht hat, zu verstoßen.

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das schwedische Möbelhaus Ikea abgemahnt. Ikea soll nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe „massiv gegen die im Elektrogesetz festgeschriebene Rücknahmeverpflichtung von alten Elektrogeräten“ verstoßen. Bei Testbesuchen habe die DUH festgestellt, dass Ikea die Rücknahme von Elektrokleingeräten verweigerte und nicht korrekt über die Rücknahmepflichten informierte – damit handele das Möbelhaus rechtswidrig.
„Dass ausgerechnet Ikea Umwelt- und Verbraucherrechte ignoriert, passt nicht zur Werbung mit dem Elch und intakter Natur“, kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Sollte sich der schwedische Möbel- und Einrichtungskonzern weigern, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und die Verbrauchertäuschung zu beenden, werden wir Klage vor dem zuständigen Landgericht erheben.“ Die DUH fordert Ikea auf, bis zum 19. August 2016 eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben und die rechtswidrige Praxis zu beenden.
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