Der Gesetzgeber hat für den Online-Handel, neben zahlreichen anderen, die gesetzliche Pflicht vorgesehen, dem Kunden einen Termin zu nennen, bis wann er mit der Lieferung der bestellten Produkte rechnen kann. Natürlich bringt die Angabe dem Kunden wenig, wenn sich der Händler mit „Weichmachern“ eine spätere Lieferung vorbehält. Die von Amazon verwendete voraussichtliche Lieferzeitangabe kann für Amazon-Händler zum Problem werden.

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dein Amazon-Mitarbei ter (und auch einige User hier) haben leider überhaupt nicht verstanden worum es in dem Artikel geht bzw. WAS abmahngefährdet ist.
Abmahngefährdet ist das Wort "vorraussichtli ch" und nicht die Zeitangabe in Tagen oder 4 Wochen oder wie lang man seine eigene Versandzeit wählt.
Nochmal: Bei jeder Artikelseite auf Amazon steht in der nähe vom Preis "Voraussichtlic hes Lieferdatum 3. - 6. Aug" 3. - 6. Aug ist nur ein Beipspiel
Einzige Aussahme wo das nicht steht ist:
- Amazon ist selbst der Verkäufer
- oder es ist ein FBA oder Primeartikel (eventuell noch Plus-Artikel)
Wenn hier jemand Marketplace-Hän dler (im Eigenversand,oh ne Prime oder PLUS) kennt, wo das mit "vorraussichtli ch"nicht steht, kann der jemige doch mal die ASIN hier posten.
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der Händlerbund hat die Initiative „FairCommerce – gegen Abmahnmissbrauc h“ gestartet, um etwas gegen den Missbrauch von Abmahungen vorzugehen. haendlerbund.de/.../...
Beste Grüße
die Redaktion
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Bezüglich des Artikels kann ich Sie komplett beruhigen, da dieser einen ganz entscheidenden Punkt nicht berücksichtigt: Sie können die Versanddauer selbst angeben!
Die von Ihnen angegebene Versanddauer kann bis zu 4 Wochen betragen. Die Versanddauer von Amazon ist lediglich vorgeschlagen und gilt vor allem für Artikel, die aus dem Amazon Lager verschickt werden – nur dort kann eine solche kurze Lieferdauer garantiert werden. Wie Sie die Versanddauer für Ihre Produkte eintragen können werde ich Ihnen zeigen während wir das Verkäuferkonto zusammen durchgehen.
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Aktuell wird "Voraussichtlic hes Lieferdatum 2. - 5. Aug." bei meinem Artikel angegeben vom 29.07.2016.
Ist das nun abmahnbar? Das Lieferdatum wann der Kunde den Artikel erhält ist angegeben. Neben dem Händlernamen ist noch der Hinweis (Lieferzeit 1-3 Werktage, innerhalb Deutschland) enthalten. Es sollte doch Logisch nachvollziehbar sein, daß man als Händler keine Garantie geben kann wann der bestellte Artikel beim Kunden ankommt! Es sei denn, jemand kann Zaubern.
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Was wurde denn jetzt genau in den Ihnen vorliegenden Abmahnungen bemängelt?
Das "voraussichtlic h" aus dem Amazonaccount unter Detaillierte Verkäuferinform ationen / Versandkosten ? Oder das "voraussichtlic h" das an jedem Artikel unter dem Preis steht?
Hier ist nochmal ganz klar zu unterscheiden!!
Das "voraussichtlic h" unter Detaillierte Verkäuferinform ationen lässt sich über Ihre genannte "Lösung" ändern.
Das "voraussichtlic h" das an jedem Artikel unter dem Preis steht, auf keinen Fall.
Es wäre sehr hilfreich, wenn der Händlerbund das auch mal so kommunizieren würde.
Nach dem mir der Händlerbund vor einigen Monaten mitteilte das es eine "Lösung" gäbe, habe ich sehr viele Stunden damit verbracht diese Lösung umzusetzen. Bis ich merkte das es keine Lösung gibt (bis auf die allgemeine Darstellung Detaillierte Verkäuferinform ationen).
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vielen Dank für deinen Kommentar.
Wir haben natürlich Verständnis für deinen Frust. Jedoch ist es nicht in unserem Sinne, Panik bei Händlern auszulösen, ohne einen Lösungsversuch anzubieten. Da wir unterschiedlich e Rückmeldungen von Händlern erhalten haben, welche Änderungsmöglic hkeiten möglich sind, haben wir die genannte Variante mit aufgenommen.
Bei derartigen Abmahnungen sind wir jedoch stets auch auf die Mithilfe von unseren Lesern angewiesen. Daher freuen wir uns auch weiterhin über jede Unterstützung.
Viele Grüße!
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Die einzige Ausnahme ist nur bei FBA-Artikel. Bei Marketplacehänd ler mit Eigenversand ist es schlicht nicht möglich. Bei der Shoptiefenprüfu ng ist das natürlich auch jedes mal wieder ein Streitpunkt.
Hier könnte der Händlerbund mal folgendes dazu schreiben:
Uns ist bekannt, dass Sie keinen Einfluss auf die Bereitstellung dieser Funktion haben und diese von Amazon verwendet wird, ohne dass Sie diese abbestellen können. Dennoch müssen wir Sie darauf hinweisen, dass die Verwendung dieser Funktion angesichts der aktuellen Rechtsprechung in hohem Maße abmahngefährdet ist
Es ist kontraproduktiv , das der Händlerbund diese Angelegenheit immer noch so kommuniziert, als ob man das "voraussichtlic h" ändern könnte. Mir ist nicht ein einziger Marketplacehänd ler (im Eigenversand) bekannt bei dem das "voraussichtlic h" nicht steht. Betonung hierbei ist, das wir von dem "voraussichtlic h" spechen das man direkt bei dem Artikel sieht (darum geht es ja schließlich). Die 1-3 Tage stehen bei der allgemeinen Versandrichtlin ien. Aber eben nicht bei dem Artikel selbst.
Lieber Händerbund: Zeigt uns doch mal bitte eine Ausnahme wo das möglich ist als Marketplacehänd ler (im Eigenversand) beim Artikel selbst das "voraussichtlic h" zu ändern. Ihr schreibt ja es gebe Ausnahmen. Bitte um Quellen.
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