Das Augmented Reality-Spiel Pokémon Go begeistert derzeit Spieler, Börsianer und Nintendo. Doch die App verlangt viele Zugriffsrechte von den Nutzern, anonymes Spielen ist quasi unmöglich, kritisieren Datenschützer. Jetzt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Niantic, den Entwickler des Spiels, abgemahnt.

Bildquelle: Randy Miramontez / Shutterstock.com
Niantic, der Entwickler des gehypten Augmened Reality-Spiels Pokémon Go, dürfte sich derzeit über den großen Wurf freuen, der ihm gelungen ist. Das Spiel ist in aller Munde, die Spielerzahlen so groß, dass die Server zeitweise kaum mithalten können. Doch bei aller Begeisterung äußerten Datenschützer – vor allem in Deutschland – Kritik an Pokémon Go: Die App verlange zu viele Zugriffsrechte, ein anonymes Spielen sei nicht möglich, personenbezogene Daten können laut Nutzungsbedingungen einfach an Dritte weitergegeben werden.
Nun hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Niantic abgemahnt. „Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten“, so Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. „Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf.“
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