Seit dem 1. April 2016 ist es in Stein gemeißelt: Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse dürfen Kindern und Jugendlichen im Versandhandel nicht angeboten und an sie abgegeben werden. Mittlerweile sind die ersten Abmahner aktiv und verfolgen Verstöße gegen diese neue Jugendschutzvorschrift.
(Bildquelle No smoking: Photo Africa via Shutterstock)
Kommentar schreiben
Antworten
Viele Grüße,
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Mit den Abmahnungen ist jedoch nicht zu spaßen, sie haben einen er(n)sten Hintergrund.
Ihre Antwort schreiben