Dass irgendwann die ersten Abmahnungen eintreffen, war zu erwarten. Überraschend ist, dass neuerdings der IDO-Verband den fehlenden Link zur neuen OS-Plattform als Gegenstand seiner Abmahnungen nimmt. Worauf müssen Online-Händler jetzt achten?

(Bildquelle Abmahnung: Ollyy via Shutterstock)
Der IDO-Verband war bisher für seine „Standard“-Abmahnungen von fehlenden Grundpreisen, veralteten Widerrufsbelehrungen oder anderweitigen Lücken in den AGB und Kundeninformationen bekannt. Ganz aktuell verfolgt der IDO-Verband in seinen Abmahnungen neben diesen üblichen Abmahngründen außerdem die neuesten „Verfehlungen“ im Online-Handel: den fehlenden Link zur OS-Plattform.
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Bescheuerter finde ich die höhe der Abmahnung.
Hier werden Fantasie Beträge vom Abmahner erdacht.
Je höher je besser für den Anwalt.
Hier müsste es eine klare Preistabelle geben.
z.b. maximal 10% vom Monatlichen Umsatz durchschnitt als Gebühr verlangen.
Es muss ein Betrag sein der den Abgemahnten trifft aber uninteressant für den Abmahner ist oder das erste Schreiben darf max. 50 Euro sein und mit 14 Tagen
als Frist zur Beseitigung der Beanstandung.
So würden die kleinen betraft aber nicht in der Existenz bedroht.
Dann würde man sehen wem es um Recht und Ordnung geht oder nur ums Geld kassieren!
Aber solange man mehr Geld mit Abmahnungen erwirtschaften kann als mit anderen Sachen wird es weiter gehen.
Es wird doch eh nur an die kleinen gegangen. Hier ist die gegenwehr gering.
An die großen traut sich ja keiner. Die könnten ja zurück schießen und den Prozess
über Jahre rauszögern.
Außerdem ist doch so was für jeden Anwalt gut!
Denn der Anwalt gewinnt immer auch wenn er verliert!
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wir haben Verständnis für Ihren Frust. Immer wieder haben sich Online-Händler am IDO Verband die Zähne ausgebissen. Jedoch keine Zweifel. Aus juristischer Sicht sind die Abmahnungen inhaltlich überwiegend berechtigt. Auch daran, dass der IDO-Verband abmahnen darf, haben die deutschen Gerichte keine Zweifel. Das ändert aber nichts daran, dass nach unserer Meinung das Verhalten des IDO-Verbandes unfair ist.
Durch die Initiative FairCommerce setzt sich der Händlerbund für einen fairen Umgang mit Abmahnungen ein. Dabei rufen wir Händler dazu auf, ihren Mitbewerbern die Möglichkeit zu geben, Rechtsverstöße vorerst ohne Abmahnung zu beseitigen. In einer perfekten Welt würden sich alle Händler an FairCommerce beteiligen. :-)
Mehr Zu FairCommerde erfahren Sie hier: www.fair-commerce.de/
Viele Grüße,
die Redaktion
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Am Besipiel IDO sollte man ein exempel statuieren um auch anderen pseudo Vereinen endlcih das Wasser abzugraben udn die SUppe so richtig zu versalzen!
Gerade der Händlerbund mit seinen ganzen Mitgliedern sollte doch in der Lage sein hier mal wirksam tätig zu werden. Anscheinend kann diesem IDO Verband niemand etwas ? Ich würde es gern darauf ankommen lassen! Wer ist noch dabei ? Setzt dieser unlauteren Geldmacherei endlich ein Ende.
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... die der Unternehmer zu tragen hat:
• 190,00 Euro bei einem Streitwert bis einschließlich 100,00 Euro"
Ich wette, dass die Streitschlichtu ngsstelle nicht sehr oft genutzt wird.
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freut uns, dass wir Ihnen helfen konnten. Bitte beachten Sie aber auch, dass wir hier keine Rechtsberatung ersetzen können. Nur so viel: der Händlerbund rät seinen Mitgliedern den Zusatz in den AGB und im Impressum zu ergänzen.
Viele Grüße,
die Redaktion
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Nur noch eine Frage:
Wo bringe ich den Link am Besten unter?
AGB's oder Impressum, Widerruf?
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wie Sie im Artikel lesen können, ist ein Hinweis zur Plattform mit einem entsprechenden Link Pflicht. Dieser muss nicht zwingend klickbar sein, aber der Händlerbund empfiehlt diesen wenn möglich klickbar zu machen.
Viele Grüße,
die Redaktion
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