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2.300 Euro Abmahnkosten: Dieser Ausdruck ist markenrechtlich geschützt

Veröffentlicht: 08.07.2025
imgAktualisierung: 08.07.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
08.07.2025
img 08.07.2025
ca. 2 Min.
Online-Shop
Erstellt mit Dall-E
Außerdem wurden Verstöße gegen die Preisangabenverordnung und die Lebensmittelinformationsverordnung abgemahnt.


Immer wieder sorgen markenrechtliche Abmahnungen für hohe Kosten bei Online-Händler:innen. So wurde auch in dieser Woche ein Bekleidungs-Händler abgemahnt. Durch den Schadensersatz kamen hier über 2.000 Euro zusammen. 

Markenrechtsverletzung „SCHIETWETTER“

Wer mahnt ab? Michael Heinen Holding GmbH (vertreten durch Kanzlei Heissner & Struck)
Wie viel? 2.301,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Bekleidung

Das Markenrecht hat schon vielen Online-Händler:innen eine teure Abmahnung beschert. So erging es auch einem Händler, der in seinem Shop Pullover mit der Aufschrift „Schietwetter“ zum Verkauf anbot. Der Begriff „Schietwetter“ ist allerdings markenrechtlich geschützt, sodass er nicht einfach verwendet werden darf, wenn keine markenrechtliche Lizenz des Markeninhabers vorliegt. Diese lag hier offenbar nicht vor, sodass eine Abmahnung ausgesprochen wurde.

Keine Angabe zur Umsatzsteuer

Wer mahnt ab? Wettbewerbszentrale
Wie viel? 374,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Bei Angeboten von Unternehmen gegenüber Verbraucher:innen müssen die Vorgaben der Preisangabenverordnung beachtet werden. Dazu zählt unter anderem die Angabe, dass im Preis bereits die Umsatzsteuer enthalten ist.
Fehlt diese Angabe, kann dies als Wettbewerbsverstoß gewertet und abgemahnt werden. 

Lebensmittelverkauf: fehlende Informationen

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 300 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Lebensmitteln

Der Verkauf von Lebensmitteln bringt viele Verpflichtungen für Online-Händler:innen. Unter anderem müssen alle Angaben der Lebensmittelinformationsverordnung eingehalten werden. Dazu zählen unter anderem die Bezeichnung des Lebensmittels, das Verzeichnis der Zutaten, Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, die Nettofüllmenge und der Name des herstellenden Unternehmens. In diesem Fall fehlten einige Angaben. Zudem war kein Grundpreis angegeben. All das fiel dem Verband Sozialer Wettbewerb auf, der den Händler abmahnte. 

Veröffentlicht: 08.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 08.07.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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cf
10.07.2025

Antworten

Ich würde hier auch über die euipo eine Beschwerde einlegen, denn gängige Sprachbegriffe sind nicht schützbar und werden auch immer wieder abgelehnt. Ich würde dafür wetten, dass das Schutzrecht aufgehoben würde, wenn man es gut begründet.
Schuck
09.07.2025

Antworten

Ob ich es noch erlebe, dass sich Farben unter den Nagel gerissen werden, das sowas durchgeht, ein plattdeutscher Begriff, deutsches Kulturgut, was sich jemand unter den Nagel reißt
Ralf
10.07.2025
Dieser Kommentar ist unsachlich. Man kann nicht einfach verkaufen wie einem Lustig ist. Ich hätte nicht anders reagiert.
Bodo
10.07.2025
@Ralf: Ich verstehe voll und ganz, was Schuck meint und sehe es ganz genau so. Wenn jetzt jeder anfängt und irgendwelche Worte aus dem täglichen Sprachgebrauch irgendwelcher Dialekte markenrechtlich schützen zu lassen - und sei es nur sowas wie die "Bratworscht" oder die "Lewwerworscht", dann hört es wirklich auch mal irgendwo auf. "Schietwetter" ist ein Wort, das schon seit wer weiß wie lang ganz selbstverständlich in Norddeutschland und mittlerweile sogar von vielen Leuten in ganz Deutschland gesagt wird, wenn es einfach nur um "Scheißwetter" geht. Sich dieses Alltagswort nun quasi patentieren zu lassen ist halt schon befremdlich. Dann könnte ich auch zum DPMA gehen und "Gude" markenrechtlich schützen lassen und jedes Mal, wenn ein Hesse sein Gegenüber begrüßt, eine Abmahnung raus schicken. Man sollte wirklich auch mal die Kirche im Dorf lassen. Aber inzwischen wird ja gefühlt sowieso nur noch mit Abmahnungen Kasse gemacht und nicht mehr mit ehrlicher Arbeit.