Abmahnungen zur Herstellung eines fairen Wettbewerbs gehören für Online-Händler zur Normalität. Aber neben Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht (z. B. bei fehlender Grundpreisangabe) können auch Markeninhaber einen Schutz ihrer Marke beanspruchen und Verletzungshandlungen bekämpfen. Davon macht auch der Autohersteller Audi Gebrauch.

Wie das Markenrecht funktioniert, ist vielen Händlern unklar. Grundsätzlich hat der Inhaber einer Marke ein ausschließliches Nutzungsrecht und Dritten ist es nicht erlaubt, im geschäftlichen Verkehr Logos oder geschützte Namen zur Kennzeichnung identischer Produkte zu nutzen.
Auch die Marke Audi gehört zu den weltweit bekanntesten Herstellern von Automobilien, die weitreichenden Schutz genießt. Die Marke Audi sowie die damit verbundenen vier Ringe sind im On- und Offline-Handel bekannt und haben einen großen Wiedererkennungswert. Zum Schutz dieses Images muss Audi jedoch immer wieder zu Abmahnungen zurückgreifen, denn besonders in der Ersatzteilbranche sind die Zubehörteile beliebt.
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