Auch in dieser Woche sorgten sowohl das Urheberrecht, als auch das Markenrecht für teure Abmahnkosten unter Online-Händler:innen.

Teure Urheberrechtsverletzung

Wer mahnt ab? dpa-Picture-Alliance GmbH (vertreten durch ksp Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.047,16 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen auf Social Media

Ein einziges falsches Foto kann teure Kosten verursachen. Diese Erfahrung musste ein Händler machen, der seit gut drei Jahren ein Foto auf einem sozialen Netzwerk veröffentlicht hatte. Allerdings besaß er keine Nutzungserlaubnis für das Bild. Das bekam der Rechteinhaber des Bildes mit und mahnte den Händler ab. Da das Bild bereits seit über drei Jahren online war, kam eine Summe von über 2.000 Euro zusammen. 

Markenrechtsverletzung „Herrnhuter Sterne“

Wer mahnt ab? Herrnhuter Sterne GmbH (vertreten durch SKW Schwarz)
Wie viel? 3.200,56 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Weihnachtsschmuck

Markenrechtsverletzungen lauern überall. Auch beim Verkauf von Weihnachtsschmuck und Zubehör kann eine Abmahnfalle lauern. So ging es einem Händler auf Amazon, der die Marke „Herrnhuter Stern“ nutzte, ohne eine Lizenz zu haben. Der Markeninhaber mahnte den Händler daraufhin ab. Da es sich um eine ganze Reihe von Verstößen handelte, kam eine Summe von 3.200 Euro zusammen. 

Falsche Grundpreisangabe

Wer mahnt ab? Verband sozialer Wettbewerb 
Wie viel? 300 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Kosmetik

Bei Produkten, die nach Gewicht, Größe oder Volumen verkauft werden, muss neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis mit angegeben werden. Dieser muss nach der Preisangabenverordnung auf ein Kilo, ein Meter oder ein Liter angegeben werden. Ein Händler gab den Grundpreis nicht auf ein Kilogramm an, sondern auf 100 Gramm. Dieser Verstoß gegen die Preisangabenverordnung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar und kann abgemahnt werden.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com