Versand von Elektro- und Elektronikgeräten ins Ausland
Die Registrierungspflicht ist jedoch keine deutsche Erfindung, sondern auch in anderen Ländern von Bedeutung. Damit hat der Versand von Elektro- und Elektronikgeräten ins Ausland auch Auswirkungen auf deutsche Händler.
Bei einem grenzüberschreitenden Versand (z. B. von Deutschland nach Österreich) wird der Versender nach den österreichischen Vorschriften als Hersteller angesehen, was grundsätzlich eine entsprechende Registrierungspflicht bei den jeweiligen nationalen österreichischen Behörden voraussetzt. Ein passendes Hinweisblatt gibt hierzu nähere rechtliche Auskunft über die in Österreich geltenden Vorschriften.
Versandhändler aus anderen Ländern, die nach Österreich Elektro- und Elektronikgeräte liefern, werden demnach verpflichtet, in Österreich zumindest einen Bevollmächtigten zu benennen. Dieser Bevollmächtigte übernimmt alle Pflichten aus der Altgeräte-Entsorgung für den Händler. Nicht nur in Deutschland und Österreich gibt es solche Vorschriften. Andere Länder haben bereits vergleichbare Vorschriften erlassen.
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Gruß
H. vom Walde
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