Vor fast zwei Jahren hat der Bundesgerichtshof klar gemacht, dass es nicht zulässig ist, für Nutzer eine sog. Weiterempfehlungs- oder auch „Tell a friend“-Funktion zur Verfügung zu stellen, weil dem Dritten dann unverlangt eine Empfehlungs-E-Mail zugeschickt wird (Urteil vom 12.09.2013 Az. I ZR 208/12).

(Bildquelle Young man receiving messages: TijanaM via Shutterstock)
Bei der sogenannten Tell-a-friend-Funktion profitieren Online Händler von dem Prinzip des Weitersagens. Mit Hilfe dieser Funktion können Nutzer bestimmte Produkte bzw. Webseiten Dritten (beispielsweise Freunden oder Bekannten) weiterempfehlen. Doch diese Funktion, die sich in unzähligen Online-Shops und auf Plattformen wiederfindet, birgt rechtlich Risiken. Immer wieder werden uns Abmahnungen deswegen bekannt.
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