Der Vertrieb von Bildträgern im Versandhandel an Kinder oder Jugendliche ist verboten, wenn die Bildträger nicht von den entsprechenden Stellen (z.B. der Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH (USK) oder der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK)) zum Zwecke des Schutzes Minderjähriger geprüft wurden.

(Bildquelle Videospielen: Minerva Studio via Shutterstock)
Kommentar schreiben
Antworten
für Bildträger älteren Datums gibt es leider keine Ausnahmen von der Prüf- und Kennzeichnungsp flicht. Das kann dazu führen, dass auch Kinderspiele oder –filme erst an Volljährige verkäuflich sind, wenn keine Prüfung oder Kennzeichnung stattgefunden hat.
Die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben