Grundpreis falsch berechnet
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 357,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Lebensmitteln
Die Angabe des Grundpreises nach der Preisangabenverordnung stellt für Händler:innen eine gefährliche Abmahnfalle dar. Dabei ist es nicht nur essenziell, überhaupt einen Grundpreis anzugeben. Vielmehr muss dieser auch korrekt berechnet werden. Besonders bei Lebensmitteln, die in Gläsern oder Dosen in einer sogenannten Aufgussflüssigkeit vertrieben werden, ergeben sich schnell Probleme. Hier muss darauf geachtet werden, dass der Grundpreis anhand des Abtropfgewichts des Lebensmittels berechnet wird und nicht etwa an der Gesamtfüllmenge. Andernfalls würde es den Verbraucher:innen erschwert werden, den Preis mit denen anderer Anbieter zu vergleichen.
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Lass Abmahner abblitzen
Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.
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