Wer seine Produkte mit gesundheitsbezogenen Angaben bewerben möchte, muss so einiges beachten und sich vor allem an die rechtlichen Vorgaben der Verordnungen halten. Aber auch wenn eine Werbeaussage selbst grundsätzlich zulässig ist, können fehlende weiterführende Informationen eine Abmahnung nach sich ziehen.
Händler:innen sollten ebenfalls sicherstellen, dass die Kundschaft im Online-Shop eine Widerrufsbelehrung einsehen kann und dass beim Verkauf von Lebensmitteln mit einem Abtropfgewicht der Grundpreis korrekt angegeben wird.
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