Fehlende Informationen zur Garantie
Wer mahnt ab? Wettbewerbszentrale
Wie viel? 374,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Gleich mehrere Fehler sind einem Online-Händler bei einem Amazon-Angebot für Teichfolie unterlaufen. Unter anderem hat der Händler für einen Abmahngrund gesorgt, indem er der Kundschaft Garantieversprechen gemacht, darüber allerdings keine genaueren Informationen zur Verfügung gestellt hat. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht in diesem Handeln einen Wettbewerbsverstoß, denn der Kundschaft müssen alle wesentlichen Informationen bereitgestellt werden. Hier fehlten unter anderem der Name und die Anschrift des Garantiegebers, sowie die Bedingungen zur Geltendmachung der Garantie. Die reine Information, dass eine Herstellergarantie besteht, stellt daher einen Abmahngrund dar.
Die Wettbewerbszentrale monierte außerdem, dass kein Grundpreis bezüglich der Folie angegeben wurde. Wenn Produkte, die nach Gewicht, Länge, Volumen oder Fläche verkauft werden, angeboten werden, muss neben dem Gesamtpreis auch der Grundpreis angegeben werden. Der Händler gab hier nicht an, wie teuer die Folie auf einen Quadratmeter ist.
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