Fehlende Informationen im Impressum
Das Impressum sieht im Gegensatz zur Widerrufsbelehrung übersichtlich aus. Dafür fehlen hier allerdings wichtige Informationen. Zum einen fehlt das zuständige Registergericht und ein anklickbarer Link zur Online-Streitbeilegung.
Die Vorgaben des Digitale-Dienste-Gesetzes legen fest, dass im Impressum die Angabe des Handelsregisters inklusive Registernummer und des zuständigen Registergerichts vorhanden sein müssen. Diese Angaben fehlen hier.
Hinzu kommt der fehlende Link zur Online-Streitbeilegung. Der europäische Gesetzgeber wollte so Verbraucher:innen eine Möglichkeit geben, kostengünstige Rechtshilfe zu erhalten. Befeuert wurden damit allerdings die Abmahnvereine. Fehlt der Link komplett, so wie hier, oder ist er zwar vorhanden, aber nicht anklickbar, bietet das einen Grund zur Abmahnung. Das wurde unserem Online-Händler zum Verhängnis. Das Impressum ist zudem nicht auf dem neusten Stand. Hier ist noch die Rede von Telemediengesetz (TMG), dieses wurde allerdings vom Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst. Um Fehler zu vermeiden, kann die Angabe des Gesetzes auch einfach weggelassen werden.
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Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.
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das stimmt so nicht.
Sie können bei E-Bay die Widerrufsbelehr ung strukturieren mit Fettgedrucktem, Absatz usw.
Einfach kopieren und einsetzen genügt evtl. nicht aber viele E-Bay-Händler bekommen das auch hin.
Grüße!
Peter
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Und schon ist die nächste Abmahnung vorprogrammiert , denn meine Absätze, gefetteten Überschriften etc. werden einfach ignoriert.
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